Third Party Representative Service

Wir bieten die Vertretung von Firmen nach Artikel 4 der REACH-Verordnung an.

Das heißt, wir können auf Wunsch die Vertretung vor anderen potentiellen Registranten (SIEF-Mitgliedern und Konsortien) bei einer gemeinsamen Registrierung übernehmen. Der Vorteil ist, dass damit, wenn notwendig, die Identität des Herstellers/ Importeurs seinen Mitbewerbern verborgen bleibt. Damit kann aber auch eine entsprechende Anwendung des nachgeschalteten Anwenders (NA) dem Lieferanten verborgen bleiben.

 

Sie als Hersteller oder Importeur haben nachwievor alle REACH-relevanten Pflichten.

 

Kontaktieren Sie uns für ein Angebot zur Vertretung nach Artikel 4 der REACH-Verordnung!

 

 

 

 

 

NEWS:


Volle Leistung zum halben Preis:
- auf unsere Seminare für NRW-Firmen mit Bildungscheck


Unsere aktuellen REACH/ GHS-Seminare:
- In-House-Seminare
- 16.06.2010 in Hamburg

  [ Nähere Informationen ]

 

Neue Termine:

- IUCLID 5 Schulungen

        

- IUCLID 5 Aufbauseminar

- IUCLID 5 Webinars

   coming soon!