Third Party Representative Service
Wir bieten die Vertretung von Firmen nach Artikel 4 der REACH-Verordnung an.
Das heißt, wir können auf Wunsch die Vertretung vor anderen potentiellen Registranten (SIEF-Mitgliedern und Konsortien) bei einer gemeinsamen Registrierung übernehmen. Der Vorteil ist, dass damit, wenn notwendig, die Identität des Herstellers/ Importeurs seinen Mitbewerbern verborgen bleibt. Damit kann aber auch eine entsprechende Anwendung des nachgeschalteten Anwenders (NA) dem Lieferanten verborgen bleiben.
Sie als Hersteller oder Importeur haben nachwievor alle REACH-relevanten Pflichten.
Kontaktieren Sie uns für ein Angebot zur Vertretung nach Artikel 4 der REACH-Verordnung!
NEWS:
Volle Leistung zum halben Preis:
- auf unsere Seminare für NRW-Firmen mit Bildungscheck
Unsere aktuellen REACH/ GHS-Seminare:
- In-House-Seminare
- 16.06.2010 in Hamburg
Neue Termine:
- IUCLID 5 Webinars
coming soon!


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