Umweltbewertung von Veterinärarzneimitteln

Nach Directive 92/18/EC ist es notwendig eine Umweltsicherheitsbewertung für Veterinärarzneimittel durchzuführen. Daten zur Ökotoxikologie sind für eine Marktzulassung notwenig.

Die Umweltbewertung wird in zwei Phasen durchgeführt. In der ersten Phase wird die Exposition, d. h. das Vorkommen des Veterinärarzneimittels in der Umwelt bewertet, während in der zweiten Phase das Verhalten und die Effekte des aktiven Wirkstoffes in der Umwelt bewertet werden. Wir bieten mit unserem ökotoxikologischen Fachwissen Unterstützung bei der Umweltrisikobewertung nach den GL6 und GL38 (Guidelines on Environmental Impact Assessment for Veterinary Medicinal Products). Zusätzlich wird ab 1. November 2007 die Leitlinie EMEA/CVMP/ERA/418282/2005 zur Unterstützung der VICH-Leitlinien eingesetzt.

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