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Gefahrgut

Als Gefahrgut bezeichnet man Stoffe, Gemische und Gegenstände, deren natürliche Eigenschaften bzw Eigenschaften beim Transport als Gefahr für

 

  • die öffentliche Sicherheit
  • Menschen, Tiere und die Umwelt oder
  • wichtige Gemeingüter

 

gelten.

 

Besonders bei diesen Stoffen müssen gesonderte Regelungen beim Transport und bei der Lagerung beachtet werden.

 

Sobald ein Unternehmen an der Beförderung von Gefahrgut beteiligt ist, muss es einen Gefahrgutbeauftragten bestellen. Dieser kann aus der eigenen Firma kommen oder extern bestellt werden. Für die Firma selbst entsteht kein Unterschied, ob der Gefahrgutbeauftragte intern oder extern gestellt wird - Pflichten und Rechte bleiben gleich.

 

Seit August 2011 ist Dr. Torsten Zorn als Gefahrgutbeauftragter für Straßenverkehr bei der REACh ChemConsult GmbH bestellt.

 

Bei Fragen helfen wir Ihnen gern weiter. Kontaktieren Sie uns einfach über unser Kontakformular.

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