Alleinvertreter-Service (OR) für Nicht-EU-Hersteller
Wenn Sie ein Nicht-EU-Hersteller von Stoffen als solchen, in Zubereitungen oder in geringen mengen sind, sollten Sie einen OR (Only Representative = Alleinvertreter) in der EU bestimmen, um Ihre derzeitige Handelskette behalten zu können und um für Ihre EU-Kunden flexibel bleiben zu können.
Der erste notwendige Schritt:
Suchen Sie sich einen OR in der EU für die verspätete Vorregistrierung, um von dem verlängerten Annahmeschluss für die Registrierung von Phase-In Stoffen, die Sie vermarkten, profitieren zu können.
Der Nicht-EU-Hersteller muss seinen direkten Kunden in der EU nur die Kontaktdaten des in der EU eingesetzten OR mitteilen. Dadurch müssen die direkten Kunden in der EU weniger aufwendige Aufgaben - als nachgeschalteter Anwender - erfüllen.
Sie können von unseren Erfahrungen bei chemischen Einschätzungen und unserer speziellen REACH Erfahrung profitieren! Kontaktieren Sie uns für ein kostengünstiges Angebot!
Die Vorteile eines Alleinvertreters liegen auf der Hand:
- Sie brauchen keine Zweigstelle in der EU
- Sie sind REACH-Konform
- Ihre vertraulichen Informationen gelangen nur an den OR
- Ihre Kunden erhalten keine empfindlichen Daten
- Sie haben direkten Einfluss auf den REgistrierungsprozess Ihrer Stoffe
- Ihre EU-Kunden müssen ihre Stoffe nicht registrieren
Neue IUCLID Termine:
6./7. März 2012
28./29. März 2012
Besuchen Sie uns bei folgenden Seminaren:
- 13.03.2012 in Leipzig
NEWS:
Neuer Service
Gefahrgutberatung
Volle Leistung, 1/2 Preis: auf unsere Seminare für NRW-Firmen mit dem Bildungscheck
IUCLID 5 Webinars
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