SVHC Testing - Nachweis- und Testservice
REACH für Erzeugnisse

Sind Sie Hersteller, Importeur, Händler von Erzeugnissen (Textilien, Elektronikartikel, Spielzeug, Haushaltsmittel usw.) oder Halbzeugen? Dann fragen Sie nach unserem kompetenten Beratungsservice zu den REACH-Verpflichtungen für Inverkehrbringer von Erzeugnissen.

 

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat die SVHC-Liste mit den so genannten „besonders besorgniserregenden Stoffen" (SVHC = substances of very high concern) am 13.01.2010 um weitere 14 Stoffe ergänzt. Diese mittlerweile 29 SVHC-Stoffe erfüllen die Kriterien zur Einstufung als CMR (kanzerogen, mutagen oder reproduktionstoxisch) oder als PBT (persistent, bioakkumulierend und toxisch) oder als vPvB (sehr persistent und sehr bioakkumulierend) oder Stoffe mit ähnlich schwerwiegenden Wirkungen wie etwa endokrinen Eigenschaften, d.h. diese haben besonders unerwünschte Wirkungen auf Mensch und Umwelt (gemäß Artikel 57 REACH).

 

Für Inverkehrbringer von Erzeugnissen (Produkten) gilt:

Gemäß Artikel 33 (1) REACH muss jeder Lieferant eines Erzeugnisses, das einen besonders besorgniserregenden Stoff (SVHC) in Mengen von mehr als 0,1 Massenprozent enthält, seinen Abnehmer (Händler, Anwender) darüber informieren und die Maßnahmen zur sicheren Verwendung des Erzeugnisses mitteilen.

Dabei können die notwendigen Informationen innerhalb der Wertschöpfungskette unterschiedlich sein, denn die Informationen beziehen sich immer auf den Massenprozentgehalt im Erzeugnis. D.h. für ein kleines Erzeugnis das in ein großes Erzeugnis eingebaut wird, müssen möglicherweise andere Informationen innerhalb der Lieferkette kommuniziert werden als für das hergestellte Großerzeugnis, das aus vielen kleinen Erzeugnissen hergestellt wird.

Einem Verbraucher, der nach SVHC Stoffen in Erzeugnissen fragt, muss der Lieferant gemäß Artikel 33 von REACH innerhalb von 45 Tagen eine Antwort über beinhaltende SVHC-Stoffe oberhalb 0,1 Massenprozent geben.

 

Wichtig ist derzeit die Ermittlung/ Nachweis von SVHC-Stoffen und die Informations- bzw. Antwortpflicht:

  • Überprüfen von allen Erzeugnissen auf einen möglichen Gehalt an derzeit veröffentlichten SVHC-Stoffen mit mehr als 0.1 % [w/w].
  • Pflicht zur Dokumentation und Nachweis von SVHC-Stoffen in Erzeugnissen
  • Antwortpflicht auf Ersuchen eines Verbrauchers innerhalb von 45 Tagen
  • Sicherstellen der Produktsicherheit und Auflagen für Mensch und Umwelt

Die in der Kandidatenliste veröffentlichten besonders besorgniserregenden (SVHC) Stoffe (nach Artikel 59 (1) bestimmt und die Kriterien des Artikels 57 erfüllend) werden anschließend sehr wahrscheinlich nach Entscheidung der Europäischen Kommission dem Zulassungsverfahren unterliegen und entsprechend in Anhang XIV von REACH aufgenommen. Diese in Anhang XIV gelisteten Stoffe dürfen dann nur nach erfolgreichem Zulassungsverfahren hergestellt und verwendet werden.

 

Kontaktieren Sie unser kompetentes Team für den kostengünstigen REACH SVHC-Nachweis und -Testservice für Produkte und Materialien jeglicher Art:

 

REACh ChemConsult GmbH hat den idealen kostensparenden SVHC-Prüf- und -Testservice entwickelt, um das Vorhandensein von SVHC-Stoffen gemäß den Vorschriften der REACH Verordnung in Erzeugnissen zu ermitteln.

  • Überprüfung, ob SVHC-Stoffe mit einer Konzentration von mehr als 0,1 % [w/w] in Erzeugnissen enthalten sind.
  • umfangreiche Dokumentation
  • unsere Kunden erhalten eine umfangreiche Beratung und Bescheinigung, ob SVHC-Stoffe oberhalb der Grenzwerte enthalten sind.

 

Nur wenn analytische Tests notwendig sind, führen wir für Sie Prüfungen in akkreditierten Partnerlaboren in Deutschland durch. Alle notwendigerweise zu analysierenden SVHC-Stoffe werden entsprechend dem wahrscheinlichen Auftreten in den jeweiligen verschiedensten Produkten mit unterschiedlichen analytischen Methoden analysiert. Es werden je nach Testsubstanz Röntgenfluoreszenzanalysen (RFA oder XRF), Gaschromatographie/Massenspektrometrie (GC/MS), ICP, IC nach validierten DIN/EN ISO Methoden verwendet.

 

Kandidatenliste von besondersbesorgnis erregenden Stoffen (SVHC) für das Zulassungsverfahren:


  Substanzidentität

 Begründung
   für SVHC

  Name der Substanz

  CAS Nummer
 

  EC Nummer
 

  Anthracene

  120-12-7 

  204-371-1 

    PBT 

  4,4'- Diaminodiphenylmethane  

  101-77-9  

  202-974-4  

    CMR  

  Dibutyl phthalate

  84-74-2

  201-557-4

    CMR

  Cobalt dichloride

  7646-79-9  

  231-589-4

    CMR

  Diarsenic pentaoxide

  1303-28-2

  215-116-9

    CMR

  Diarsenic trioxide

  1327-53-3

  215-481-4

    CMR

  Sodium dichromate, dihydrat

  7789-12-0

    CMR

  5-tert-butyl-2,4,6-trinitro-m-xylene
  (musk xylene)  

  81-15-2

  201-329-4

    vPvB

  Bis (2-ethyl(hexyl)phthalate) (DEHP)

  117-81-7

  204-211-0

    CMR

  Hexabromocyclododecane (HBCDD)

  25637-99-4

  247-148-4

    PBT

  Alkanes, C10-13, chloro
  (Short Chain Chlorinated Paraffins)

  85535-84-8

  287-476-5

    PBT

  Bis(tributyltin)oxide

  56-35-9

  200-268-0

    PBT

  Lead hydrogen arsenate

  7784-40-9

  232-064-2

    CMR

  Triethyl arsenate

  15606-95-8

  427-700-2

    CMR

  Benzyl butyl phthalate

  85-68-7

  201-622-7

    CMR

weitere 15 Stoffe wurden am 13.01.2010 zur Liste hinzugefügt.

CMR= kanzerogen, mutagen, reproduktionstoxisch
PBT= persistent, bioakkumulierend, toxisch
vPvB= sehr persistent, sehr bioakkumulierend

 

NEWS:


Unsere aktuellen REACH-Seminare:
- In-House-Seminare
- 29.04.2010 in Dresden

- 16.06.2010 in Hamburg

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Wir referieren zu REACH:

- am 28.04.2010 in Wuppertal
- am 19.05.2010 in Nürnberg

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