Kosmetik-Verordnung (EG) Nr. 1223/2009, Beratung
Wir beraten zu allen Belangen der Kosmetikverordnung
Sie sind Hersteller, Lohnhersteller, Importeur oder Händler von kosmetischen Mitteln und suchen einen zuverlässigen Partner
- als Sicherheitsbewerter (inkl. Überarbeitung aktualisierungsbedürftiger Sicherheitsbwertungen),
- für die Klärung Ihrer Verantwortlichkeit,
- für die Erstellung Ihrer Produktinformationsdatei (PID)
- für die korrekte Etikettierung und Werbeaussagen,
- für die Überprüfung Ihrer Rezeptur,
- für die Kommunikation mit den zuständigen Behörden,
- für die Klärung Ihrer Fragen rund um das Thema Kosmetik-Verordnung
REACh ChemConsult GmbH unterstützt Sie jederzeit beratend in allen Angelegenheiten der Kosmetik-Verordnung (EG) Nr. 1223/2009.
Wir sind ein Team von langjährig erfahrenen (Öko-)Toxikologen und Chemikern, spezialisiert auf die korrekte und fristgemäße Umsetzung aller Anforderungen entsprechend verschiedener nationaler und weltweit gültiger Produkt- und Chemikalien-Gesetzgebungen in die Praxis. Hierbei haben wir uns insbesondere auf REACH, CLP/GHS, Arzneimittel, Biozide und Kosmetik spezialisiert.
Unsere erfahrenen Toxikologen bewerten die Sicherheit Ihrer kosmetischen Produkte und erstellen Sicherheitsberichte entsprechend der Kosmetik-Verordnung (EG) Nr. 1223/2009. Wir begleiten mit unserem Fachwissen die durchzuführenden Studien und stellen Kontakte zu Laboren her.
Durch unsere enge Zusammenarbeit mit den lokalen Behörden und Bundesbehörden übernehmen wir gern die Behördenkommunikation für Sie und klären Ihre Fragen.
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