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REACh ChemConsult GmbH - Ihr Berater für die Umsetzung von REACH

Was versteht man unter "REACH"?

REACH ist eine Chemikalien-Verordnung, die am 1. Juni 2007 in der EU in Kraft getreten ist. Die Abkürzung "REACH" setzt sich aus folgenden Einzelbegriffen zusammen: Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals, zu Deutsch: Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien.

Wen betrifft REACH?

REACH betrifft jedes Unternehmen in der EU, das einen chemischen Stoff produziert, importiert oder weiterverarbeitet. Auch Firmen, die Zubereitungen oder Erzeugnisse importieren sind mitunter auch von REACH betroffen.

Wer ist die ECHA?

ECHA steht für "European Chemicals Agency". Die Europäische Chemikalienagentur ist verantwortlich für die Verwaltung aller Chemikaliendaten im Rahmen der REACH-Verordnung und die Zulassung von besonders besorgniserregenden Substanzen. Darüber hinaus muss sie die Einheitlichkeit auf Gemeinschaftsebene gewährleisten.

Welches Ziel verfolgt die neue EU Chemikalienverordnung?

Die REACH-Verordnung hat nicht nur die Zentralisierung und Vereinfachung des Chemikalienrechts zum Ziel, sondern versucht einen besseren Überblick zu verschaffen über die Gefahren und Risiken, denen die Gesellschaft beim Umgang mit Chemikalien täglich ausgesetzt ist. Hierbei wird einerseits den einzelnen Unternehmen deutlich mehr Verantwortung für die sichere Handhabung ihrer Produkten übertragen, andererseits aber auch auf eine europaweite Vereinheitlichung abgezielt.

Welche Stoffe müssen vorregistriert/registriert werden?

Laut der REACH-Verordnung sind alle Stoffe registrierungspflichtig, die in einer Menge von mehr als 1 t/a (Tonne pro Jahr) hergestellt, importiert oder produziert werden.

Was bedeutet "Only Representative"?

Ein nicht in der EU ansässiges Unternehmen braucht eine natürliche oder juristische Person mit Sitz in der Europäischen Gemeinschaft, die sie als seinen alleinigen Vertreter ernennt. (-> Alleinvertreterregelung, Only Representative)

Was versteht man unter einem nachgeschalteten Anwender?

Unter einem nachgeschalteten Anwender versteht man eine natürliche oder juristische Person mit Sitz in der EU, die im Rahmen ihrer industriellen oder gewerblichen Tätigkeit einen Stoff als solchen oder in einer Zubereitung weiterverarbeitet. Hersteller, Importeure, Händler oder Verbraucher sind somit keine nachgeschalteten Anwender.

Was sind Phase-in-Stoffe?

Phase-in-Stoffe sind Chemikalien, die im Altstoffverzeichnis der EU (EINECS-Verzeichnis) gelistet wurden, d.h. Stoffe, die bereits über einen längeren Zeitraum im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) im Umlauf sind. Es kann sich aber auch um sogenannte No-longer-Polymere handeln, die in der NLP-Liste angeführt werden. Hierbei handelt es sich um Chemikalien, die früher die Bezeichnung "Polymer" trugen. Unter die Definition eines Phase-in-Stoffs fallen außerdem noch jene Substanzen, die man in der Europäischen Union in den 15 Jahren vor dem Inkrafttreten der REACH-Verordnung produziert wurden, jedoch nie auf Basis des Chemikalienrechts verkauft oder verschenkt wurden. Im Prinzip sind fast so gut wie alle bereits am europäischen Markt befindlichen Chemikalien Phase-in-Stoffe. Aktuell müssen Stoffe, die mit einer Jahrestonnage von 1t oder mehr in Umlauf gebracht werden, bei der ECHA registriert werden. Die Vorregistrierung lief am 31.05.2017 endgültig aus.

Was sind SVHCs?

SVHCs (Substances of very high concern) sind besonders besorgniserregende Substanzen, die die menschliche Gesundheit gefährden oder hochgradig schädlich für unsere Umwelt sind. Sie erfüllen eines oder mehrere der folgenden Kriterien:

  • CMR der Kategorie 1 und 2: cancerogen (krebserregend), mutagen (erbgutverändernd), reproductive toxic (fortpflanzungsgefährdend)
  • PBT: persistent (nicht abbaubar), bioakkumulativ (reichern sich in der Nahrungskette an) und toxisch
  • vPvB-Stoffe: sehr persistent und sehr bioakkumulativ
  • Umwelthormone bzw. endokrin wirksame Substanzen (EDCs), d.h. Stoffe die das Gleichgewicht und den Hormonhaushalt bei Mensch oder Tier beeinträchtigen

Nähere Infos über SVHCs.

Was versteht man unter IUCLID?

IUCLID (International Uniform ChemicaL Information Database) ist eine international einheitliche Datenbank, die zur Erfassung von Daten zu chemischen Stoffen und zur Erstellung von Dossiers u.a. für REACH, Biozid-Richtlinie oder OECD-HPV-Programm dient.

Was ist Chesar?

Chesar (CHEmical Safety Assessment and Reporting tool) ist ein Plug-in für IUCLID welches von der ECHA entwickelt wurde, um den Firmen bei der Realisierung ihres CSA (Chemical Safety Assessment = Chemische Sicherheitsbewertung) zu helfen und den CSR (Chemical Safety Report = Chemischer Sicherheitsbericht) vorzubereiten.

Für den gesamten REACH-Prozess steht Ihnen das erfahrene Team der REACh ChemConsult GmbH zur Verfügung. Sprechen Sie uns an!