REACH NEWS

 

 

 

Seminare & Tagungen für 2024

IUCLID für REACH, 2-Tage-Kurs: in Dresden, Termine werden in Kürze bekannt gegeben.  

Unfälle vermeiden: HAZOP/ LOPA/ Human Factors/ Funktionale Sicherheit-Seminar am  

REACH-Zulassung

Wir beraten Sie zu allen Zulassungsfragen. Im besten Fall können wir sogar eine Ausnahme von der Zulassung für Ihren betroffenen Stoff erreichen:

Dem Zulassungsverfahren unter REACH unterliegen alle Stoffe, die in Anhang XIV gelistet sind. Grundsätzlich können alle Stoffe auf der SVHC-Liste nach einem festgelegten Prozedere, bei dem abschließend die Europäischen Kommission entscheidet, dem Zulassungsverfahren unterworfen werden. Mit Veröffentlichung der jeweiligen Verordnung zur Änderung des Anhang XIV der REACH-Verordnung werden der Antragsschluss für einen vom Hersteller, Importeur oder Anwender einzureichenden IUCLID-Zulassungsantrag, der Ablauftermin für die Verwendung des Stoffes, falls kein Antrag gestellt wird, und von einer Zulassung ausgenommene Verwendungen mitgeteilt. Die in Anhang XIV gelisteten Stoffe dürfen nach Ablauftermin nur noch nach erfolgreichem Zulassungsverfahren hergestellt, importiert und verwendet werden. Anwender ohne eigene Zulassung, müssen sicherstellen, dass die entsprechenden Vorlieferanten ihre Verwendung in dem Zulassungsantrag berücksichtigt haben. Eine Zulassung sollte erteilt werden, wenn das Risiko für die menschliche Gesundheit und/ oder Umwelt angemessen beherrscht wird. Dies ist im Zulassungsantrag zu dokumentieren.

Wir übernehmen für Sie bzw. beraten Sie zu folgenden Schwerpunkten:

  • Komplettberatung zum Thema Zulassung
  • Erstellung eines Zulassungsantrages in IUCLID-Software nach Art. 62 REACH-VO
  • Schulung zur Erstellung eines Zulassungsantrages in IUCLID-Software
  • Analysen für die Stoffidentität (in geeigneten externen Laboren)
  • Erstellen von Expositionsszenarien und Bilanzierung Ihres Stoffes bei den entsprechenden Verwendungen für den Gesundheits-/Arbeitsschutz und für die Umwelt als Bestandteil des folgenden Berichtes zur Erfassung aller Einleitungen, Emissionen und Freisetzungen
  • Bericht über den Nachweis, dass das Risiko für die menschliche Gesundheit oder / und die Umwelt, die sich aus den Verwendungen des Stoffes ergibt, angemessen beherrscht wird („adequate control“)
  • Audit und Beratung zum Erreichen streng kontrollierter Bedingungen für Zwischenproduktanwendungen von Stoffen auf Anhang XIV. Denn wenn die Bedingungen erfüllt und dokumentiert sind, ist diese Verwendung von einer Zulassung ausgenommen (Art. 2(8b))
  • Erstellung des Berichtes zur sozioökonomischen Analyse (SEA)(für Stoffe „ohne“ Schwellenwert nötig) gem. Anhang XVI REACH-VO
  • Erstellung des Berichtes zu alternativen Stoffen und alternativen Verfahren
  • Toxikologische Bewertung von Alternativstoffen
  • Bewertung von Alternativverfahren in Bezug auf die Exposition von Mitarbeitern, Verbrauchern und der Umwelt
  • Erstellung eines Substitutionsplans: falls alternative Stoffe/ Verfahren vorhanden sind.

Unser Team berät Sie umfassend zur Zulassung unter REACH und übernimmt für Sie komplett die Beantragung. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Angebot.