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SVHC Testing - Nachweis- und Testservice / REACH für Erzeugnisse

Sind Sie Hersteller, Importeur oder Händler von Erzeugnissen (Textilien, Elektronikartikel, Spielzeug, Haushaltsmittel, usw.) oder Halbzeugen? Dann fragen Sie nach unserem kompetenten Beratungsservice zu den REACH-Verpflichtungen für das Inverkehrbringen von Erzeugnissen, bzw. nach unserem Prüf- und analytischem Testservice auf SVHC in Ihren Erzeugnissen.

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) aktualisiert die SVHC-Liste mit den so genannten „besonders besorgniserregenden Stoffen" (SVHC = substances of very high concern) in regelmäßigen Abständen. Diese mittlerweile 240 (Stand 01/2024) SVHC-Stoffe erfüllen die Kriterien zur Einstufung als CMR (kanzerogen, mutagen oder reproduktionstoxisch) oder als PBT (persistent, bioakkumulierend und toxisch) oder als vPvB (sehr persistent und sehr bioakkumulierend) oder Stoffe mit ähnlich schwerwiegenden Wirkungen wie etwa endokrinen Eigenschaften, d.h. diese haben besonders unerwünschte Wirkungen auf Mensch und Umwelt (gemäß Artikel 57 REACH).

Für Inverkehrbringer von Erzeugnissen (Produkten) gilt:

Gemäß Artikel 33(1) REACH muss jeder Lieferant eines (Teil-)Erzeugnisses, das einen besonders besorgniserregenden Stoff (SVHC) in Mengen von mehr als 0,1 Massenprozent enthält, seinen Abnehmer (Händler, Anwender) darüber informieren und die Maßnahmen zur sicheren Verwendung des (Teil-)Erzeugnisses mitteilen.

Einem Verbraucher, der nach SVHC Stoffen in (Teil-)Erzeugnissen fragt, muss der Lieferant gemäß Artikel 33 von REACH innerhalb von 45 Tagen eine Antwort über beinhaltende SVHC-Stoffe oberhalb 0,1 Massenprozent geben.

Gemäß Abfallrahmenrichtlinie ist eine sogenannte SCIP-Meldung notwendig, die mittels IUCLID-Software erstellt wird und wir für Sie durchführen können.

Wichtig ist derzeit die Ermittlung/ Nachweis von SVHC-Stoffen und die Informations- bzw. Antwortpflicht:

  • Überprüfen von allen (Teil-)Erzeugnissen auf einen möglichen Gehalt an derzeit veröffentlichten SVHC-Stoffen mit mehr als 0.1 % [w/w].
  • Pflicht zur Dokumentation und Nachweis von SVHC-Stoffen in (Teil-)Erzeugnissen
  • Antwortpflicht auf Ersuchen eines Verbrauchers innerhalb von 45 Tagen
  • Sicherstellen der Produktsicherheit und Auflagen für Mensch und Umwelt

Die in der Kandidatenliste veröffentlichten besonders besorgniserregenden (SVHC) Stoffe (nach Artikel 59(1) bestimmt und die Kriterien des Artikels 57 erfüllend) werden anschließend sehr wahrscheinlich, nach Entscheidung der Europäischen Kommission, dem Zulassungsverfahren unterliegen und entsprechend in Anhang XIV von REACH aufgenommen. Diese in Anhang XIV gelisteten Stoffe dürfen dann nur nach erfolgreichem Zulassungsverfahren hergestellt und verwendet werden.

Kontaktieren Sie unser kompetentes Team für den kostengünstigen REACH SVHC-Nachweis und -Testservice für Produkte und Materialien jeglicher Art:

REACh ChemConsult GmbH hat den idealen kostensparenden SVHC-Prüf- und -Testservice entwickelt, um das Vorhandensein von SVHC-Stoffen gemäß den Vorschriften der REACH Verordnung in Erzeugnissen zu ermitteln.

  • Überprüfung, ob SVHC-Stoffe mit einer Konzentration von mehr als 0,1 % [w/w] in (Teil-)Erzeugnissen enthalten sind.
  • Umfangreiche Dokumentation
  • Unsere Kunden erhalten eine umfangreiche Beratung und Bescheinigung, ob SVHC-Stoffe oberhalb der Grenzwerte enthalten sind.

Nur wenn analytische Tests notwendig sind, führen wir für Sie Prüfungen in akkreditierten Partnerlaboren in Deutschland durch. Alle notwendigerweise zu analysierenden SVHC-Stoffe werden entsprechend dem wahrscheinlichen Auftreten in den jeweiligen verschiedensten Produkten mit unterschiedlichen analytischen Methoden analysiert. Es werden je nach Testsubstanz Röntgenfluoreszenzanalysen (RFA oder XRF), Gaschromatographie/Massenspektrometrie (GC/MS), ICP, IC und weitere nach validierten DIN/EN ISO-Methoden verwendet.

Kandidatenliste von besondersbesorgnis erregenden Stoffen (SVHC) für das Zulassungsverfahren: SVHC-Liste