Kosmetik-Verordnung-Seminar
Seit 11. Juli 2013 ist die Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 in Kraft. Seit dem ist die Notifizierung der Kosmetikprodukte gemäß der Verordnung vorgeschrieben.
Sind Sie Kosmetikhersteller, Importeur oder Händler von kosmetischen Produkten oder von Kosmetikbestandteilen? Dann sind Sie auf jeden Fall betroffen. Es dürfen nur noch solche kosmetischen Produkte verkauft und an Konsumenten vertrieben werden, die ALLE Kriterien der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 einschließlich ihrer Neuerungen erfüllen.
REACH ChemConsult GmbH hilft Ihnen gern bei der Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009.
Unsere nächsten Kosmetik-VO-Seminare: Derzeit sind keine Seminare im Angebot.
Archiv:
Seminar zur Kosmetik-VO - Behörden zur Kosmetik-VO 2016 in Dresden
Buchung für unser Kosmetik-VO-Seminar
Inhalt unseres Kosmetik-VO-Seminars:
- Informationen über wesentliche Neuerungen der Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009
- Erstmalig informieren Experten von Überwachungsbehörden unsere Seminarteilnehmer, wie sie bei der Produktüberwachung in Geschäften vorgehen, und worauf Sie als Händler achten müssen
- Hersteller-Registrierungspflicht bei der zuständigen Behörde
- Überwachungsvorgehen durch Behörden
- Berührungspunkte zur REACH- und CLP-Verordnung
- Produktinformationsdatei und Sicherheitsbewertung
- GMP-konforme Herstellung für Kosmetika, auch für KMU
- Angaben zu und Ermittlung der Haltbarkeit
- Korrekte Etikettierung
- Produkt-Notifizierung bei CPNP
Kontaktieren Sie uns. Wir stehen Ihnen für Ihre Fragen gern zur Verfügung.