Unser Service für (EU)GHS/ GHS worldwide
GHS steht für "Global Harmonisiertes System" (Globally Harmonized System of Classification, Labelling and Packaging of Chemicals). Dieses globale Kennzeichnungssystem soll in den kommenden Jahren alle bisherigen Vorschriften zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von (gefährlichen) Chemikalien ersetzen und langfristig in allen Ländern der Erde vereinheitlicht werden. Hinweise zur Implementierung von GHS gibt die Übersicht der vereinten Nationen.
Durch die am 20.1.2009 in Kraft getretene CLP-Verordnung (Verordnung (EG) 1272/2008) wird das UN-GHS in der EU umgesetzt. Neue GHS-Gefahrenpiktogramme haben die uns bislang vertrauten Gefahrensymbole abgelöst. Die Übergangsfristen wurden wie folgt festgelegt: die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung im neuen GHS-System ist für Stoffe seit dem 01.12.2010 verpflichtend und für alle Gemische seit dem 1. Juni 2015. Lagerbestände, die noch die alte Kennzeichnung tragen, durften bis Ende 2012 (Stoffe) bzw. bis Mitte 2017 (Gemische) verkauft werden.
REACh ChemConsult GmbH unterstützt Sie bei der Umsetzung der CLP-Verordnung, wenn Sie von dieser betroffen sind. Aufgrund unserer langjährigen Expertise im (öko-)toxikologischen Bereich zur Bewertung von Stoffen und Gemischen in Zusammenhang mit REACH und CLP/GHS sind wir Ihr Ansprechpartner, wenn Sie einen Berater suchen, der Ihnen hilft, die CLP-VO richtig in die Praxis umzusetzen. Dies ist insbesondere wichtig, um einen reibungslosen Verkauf Ihrer Chemikalien erfolgreich fortzusetzen und dies auch langfristig für neue Produkte (insbesondere für Gemische) zu gewährleisten.
REACh ChemConsult GmbH - Unser Leistungsangebot zur Umsetzung von GHS bzw. der CLP-VO
Wir unterstützen Sie mit tatkräftigen Strategien zur effektiven Umsetzung in der Praxis:
- Beratung und Schulung zu GHS und der CLP-VO
- Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen nach GHS bzw. der CLP-VO
- Überprüfung der Qualität von erstellten Sicherheitsdatenblättern und Anpassung der Einstufung und Kennzeichnung an GHS bzw. die CLP-VO
- Neuerstellung von Sicherheitsdatenblättern in allen Sprachen (weltweit)
- Meldung von Stoffen an das Einstufungs- und Kennzeichnungsregister der ECHA (CLP-Meldepflicht nach Art. 40)
- Meldung von Gemischen an das Poison Center Notification Portal der ECHA gem. Artikel 45 und Anhang VIII der CLP-Verordnung
- Unterstützung bei der Kommunikation mit Behörden (ECHA, BAuA, BfR)
Unser nächstes GHS/CLP-Seminar findet statt:
- Aktuell finden Seminare nur auf Anfrage z.B. Inhouse bei Ihnen vor Ort statt.
Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen oder ein unverbindliches Angebot.