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Ukraine-REACH-Alleinvertreter (Authorised Representative)

Wir bieten UA-OR-Service (Alleinvertreter) in der Ukraine an.

Ukraine-REACH trat am 26. Januar 2025 in Kraft. Seit diesem Datum sind Unternehmen verpflichtet, chemische Stoffe, die in Mengen von über einer Tonne pro Jahr hergestellt, importiert oder auf dem ukrainischen Markt bereitgestellt werden, zu registrieren.

Für CMR-Stoffe (Kategorie 1A und 1B) ab ≥ 1 t/a sowie Stoffe, die sehr giftig für Wasserorganismen sind (akut oder chronisch) ab ≥ 100 t/a, gilt eine einjährige Übergangsfrist, wenn sie vor dem Inkrafttreten von UA-REACH am 26. Januar 2025 auf dem ukrainischen Markt in Verkehr gebracht wurden. In der Praxis heißt das, dass diese Stoffe bis spätestens zum 26. Januar 2026 vollständig registriert sein müssen. Dies fällt einen Monat vor den ursprünglich geplanten Veröffentlichungstermin des Ministeriums für Umweltschutz und natürliche Ressourcen der Ukraine (MEPR) für das Vorregistrierungsinventar und die Pre-SIEF-Kommunikation.

Diese Anforderung geht über die bisherige Umsetzung von EU-REACH hinaus und wurde während der öffentlichen Konsultation im Frühjahr 2024 nicht ausdrücklich thematisiert.

Aktuelle Registrierungsfristen unter UA-REACH:

Derzeit enthält UA-REACH vier unterschiedliche Registrierungsfristen gemäß der aktuellen Verordnung:

  • 26. Januar 2026: Für CMR-Stoffe (Kategorie 1A und 1B) ab ≥ 1 t/a sowie Stoffe, die sehr giftig für Wasserorganismen sind (akut oder chronisch) ab ≥ 100 t/a.
  • 1. Oktober 2026: Für Stoffe ab ≥ 1.000 t/a.
  • 1. Juni 2028: Für Stoffe zwischen 100 und 1.000 t/a.
  • 1. März 2030: Für Stoffe zwischen 1 und 100 t/a.

 

Die offizielle Website des Ministeriums für Umweltschutz und Natürliche Ressourcen der Ukraine (Міністерство захисту довкілля та природних ресурсів) finden Sie hier: https://mepr.gov.ua/

Die UA-REACH-Verordnung ist hier zum Download erhältlich: https://mepr.gov.ua/wp-content/uploads/2023/09/UAREACH-READY-29-08-23-7.docx.

Ausländische Hersteller von Stoffen und Formulierer von Gemischen, die ihre Stoffe/ Gemische in die Ukraine exportieren, können anstelle der individuellen Erfüllung der ukrainischen REACH-Vorgaben durch ihre Importeure einen sogenannten Alleinvertreter (Only Representative, OR) mit Sitz in der Ukraine benennen. Diesen Service bieten wir an.

Sie können unseren Erfahrungen in Sachen REACH vertrauen und die Vorteile mit uns als UA-REACH-Experte als Ihr Alleinvertreter liegen auf der Hand:

  • Mit Chemikalienrecht erfahrener Alleinvertreter (authorised representative) in der Ukraine
  • Sie brauchen keine Zweigstelle in der Ukraine
  • Sie sind REACH-konform
  • Ihre vertraulichen Informationen gelangen nur an uns - Ihren OR
  • Ihre Kunden erhalten keine vertraulichen Daten
  • Sie haben direkten Einfluss auf den Registrierungsprozess Ihrer Stoffe
  • Ihre UA-Kunden müssen Ihre Stoffe nicht selbst registrieren
  • Professioneller Service rund um das Thema REACH

 

Nutzen Sie unseren UA-REACH-Alleinvertreter-Service (UA REACH authorised representative), damit Sie weiterhin Ihre Kunden mit Stoffen und Gemischen in der Ukraine beliefern zu können. Kontaktieren Sie uns gern für ein Angebot. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.