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Seminare & Tagungen für 2026

IUCLID für REACH, 2-Tage-Kurs:

Sachkundelehrgang nach § 11 der ChemVerbotsV

  • 16. bis 18. Juni 2026

Unfälle vermeiden: HAZOP/ LOPA/ Human Factors/ Funktionale Sicherheit-Seminar

Ukraine-REACH-Alleinvertreter (Authorised Representative)

Wir bieten UA-OR-Service (Alleinvertreter) in der Ukraine an.

Ukraine-REACH trat am 26. Januar 2025 in Kraft. Seit diesem Datum sind Unternehmen verpflichtet, chemische Stoffe, die in Mengen von über einer Tonne pro Jahr hergestellt, importiert oder auf dem ukrainischen Markt bereitgestellt werden, zu registrieren.

Aktuelle Registrierungsfristen unter UA-REACH (neu):

Nach dem Entwurf vom Oktober 2025 hat das ukrainische Ministerium für Wirtschaft, Umwelt und Landwirtschaft (MEEA) nun offiziell eine Verordnung veröffentlicht, mit der zentrale Registrierungsfristen im Rahmen von Ukraine-REACH verschoben werden.

Die neuen Fristen sind wie folgt:

  • Vorläufige staatliche Registrierung (auch Vorregistrierung): 26. Januar 2027

  • CLP-Meldung (Stoffe): 15. November 2027

  • CLP-Meldung (Gemische): 1. Mai 2028

  • ≥ 1 t/Jahr CMR-Stoffe der Kategorie 1A oder 1B sowie ≥ 100 t/Jahr Stoffe mit sehr hoher aquatischer Toxizität (akut oder chronisch): 1. Oktober 2028 (Auch für diese Stoffe gibt es nun genügend Zeit, die Registrierung einzureichen.) 

  • > 1.000 t/Jahr: 1. Oktober 2029

  • 100–1.000 t/Jahr: 1. Juni 2031

  • 1–100 t/Jahr: 1. März 2033

Es ist zu beachten, dass der Registrierungsprozess weiterhin aufwendig und zeitintensiv ist. Durch die jüngste Umstrukturierung des Ministeriums hat sich dieser Prozess zusätzlich verlängert. Registrierungen können mehrere Monate in Anspruch nehmen – daher wird dringend empfohlen, die Registrierung deutlich vor Ablauf der jeweiligen Fristen zu beginnen.

Die alten Fristen waren:

  • 26. Januar 2026: Für CMR-Stoffe (Kategorie 1A und 1B) ab ≥ 1 t/a sowie Stoffe, die sehr giftig für Wasserorganismen sind (akut oder chronisch) ab ≥ 100 t/a.
  • 1. Oktober 2026: Für Stoffe ab ≥ 1.000 t/a, wenn vorregistriert.
  • 1. Juni 2028: Für Stoffe zwischen 100 und 1.000 t/a, wenn vorregistriert.
  • 1. März 2030: Für Stoffe zwischen 1 und 100 t/a, wenn vorregistriert.

Was passiert nach der UA-REACH-Vorregistrierung? 

Das Vorregistrierungsinventar wird bekannt gegeben und die Pre-SIEF-Kommunikation kann offiziell gestartet werden. Firmen und wir als Alleinvertreter können dann mit den anderen potentiellen Registranten der Stoffe in Kontakt treten um zu evaluieren, wer registrieren möchte und wer die Rolle des federführenden Registranten übernehmen möchte. Da sicherlich fast alles Stoffe im Rahmen EU-REACH bereits registriert worden sind, macht es Sinn sich bzgl. dem Letter of Access an die bisherigen EU-Registranten, vornehmlich an den LEAD-Registranten zu wenden.

Die offizielle Website des Ministeriums für Umweltschutz und Natürliche Ressourcen der Ukraine (Міністерство захисту довкілля та природних ресурсів) finden Sie hier: https://mepr.gov.ua/

Die UA-REACH-Verordnung ist hier zum Download erhältlich: https://mepr.gov.ua/wp-content/uploads/2023/09/UAREACH-READY-29-08-23-7.docx.

Ausländische Hersteller von Stoffen und Formulierer von Gemischen, die ihre Stoffe/ Gemische in die Ukraine exportieren, können anstelle der individuellen Erfüllung der ukrainischen REACH-Vorgaben durch ihre Importeure einen sogenannten Alleinvertreter (Only Representative, OR) mit Sitz in der Ukraine benennen. Diesen Service bieten wir an.

Sie können unseren Erfahrungen in Sachen REACH vertrauen und die Vorteile mit uns als UA-REACH-Experte als Ihr Alleinvertreter liegen auf der Hand:

  • Mit Chemikalienrecht erfahrener Alleinvertreter (authorised representative) in der Ukraine
  • Sie brauchen keine Zweigstelle in der Ukraine
  • Sie sind REACH-konform
  • Ihre vertraulichen Informationen gelangen nur an uns - Ihren OR
  • Ihre Kunden erhalten keine vertraulichen Daten
  • Sie haben direkten Einfluss auf den Registrierungsprozess Ihrer Stoffe
  • Ihre UA-Kunden müssen Ihre Stoffe nicht selbst registrieren
  • Professioneller Service rund um das Thema REACH

 

Nutzen Sie unseren UA-REACH-Alleinvertreter-Service (UA REACH authorised representative), damit Sie weiterhin Ihre Kunden mit Stoffen und Gemischen in der Ukraine beliefern können. Kontaktieren Sie uns gern für ein Angebot. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.