REACH NEWS

Biozid NEWS

Seminare & Tagungen für 2026

IUCLID für REACH, 2-Tage-Kurs: 25.& 26. Februar in Dresden,

Unfälle vermeiden: HAZOP/ LOPA/ Human Factors/ Funktionale Sicherheit-Seminar

Beratung zu Beschränkungen/ Verboten der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung von bestimmten gefährlichen chemischen Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen gem. der REACH-Verordung

Unsere Beratung zu REACH-Beschränkungen

Wir beraten Sie umfassend zu Beschränkungen/ Verboten der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung von bestimmten gefährlichen chemischen Stoffen gemäß der REACH-Verordnung (Anhang XVII in Verbindung mit Titel VIII). Stoffe als solche, in einem Gemisch oder in Erzeugnissen dürfen nur dann in Verkehr gebracht werden, wenn die Maßgaben der Einträge in Anhang XVII berücksichtigt werden.

Neue Beschränkungsvorschläge (in Form eines Anhang XV-Dossiers) können von den entsprechenden Behörden der Mitgliedsstaaten erarbeitet werden. Das ist der Fall für Stoffe der Fall, die ein unannehmbares Risiko für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt mit sich bringen.  Auch können die Kommission/ die Agentur (ECHA) unter bestimmten Bedingungen, z.B. wenn das Risiko nicht angemessen beherrscht wird, Beschränkungsverfahren einleiten.

Aktuell läuft z.B. ein Beschränkungsverfahren für PFAS (per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen). Siehe unsere Dienstleistung zum PFAS-Beschränkungsverfahren. Gern beraten wir Sie zu Möglichkeiten der Beteiligung an dem aktuell laufenden Verfahren.

Des Weiteren bieten wir Dienstleistungen zu den Melde- und Berichtspflichten für Hersteller, Inverkehrbringer und Verwender von Mikroplastik (Eintrag 78. Synthetische Polymermikropartikel) an. Meldungen sind mittels IUCLID-Software zu erstellen und über das entsprechende Portal bei der ECHA einzureichen. Achtung, hier ist die entsprechende Frist Mai 2026 zu beachten.

Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen oder ein unverbindliches Angebot.