Notifizierung an das CPNP
Wir übernehmen die Notifizierung Ihrer kosmetischen Mittel an das Cosmetic Product Notification Portal (CPNP)
REACh ChemConsult GmbH ist Ihr verlässlicher Partner, falls Sie die Notifizierung Ihrer Produkte nicht selbst durchführen wollen. Wir notifizieren schnell und zuverlässig Ihre Produkte entsprechend Ihrer Wünsche.
Eine wichtige Neuerung der Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 laut Artikel 13 ist die Pflicht, dass jedes in der EU in Verkehr gebrachte kosmetische Mittel bei der Kommission mittels des sogenannten Cosmetic Product Notification Portals (CPNP) notifiziert werden muss. Dies soll die Kommunikation zwischen Hersteller, Behörden, Giftinformationszentren und der Kommission erleichtern, wenn z. B. ernste unerwünschte Nebenwirkungen für ein bestimmtes kosmetisches Mittel beobachtet werden.
Neben Adressdaten der jeweiligen verantwortlichen Person, müssen z. B. auch
- die Rezeptur (qualitative und quantitative Angaben zu den Inhaltsstoffen),
- Bilder des Etiketts und der Originalverpackung,
- enthaltene CMR-Stoffe und
- ausführliche Angaben zu Nanomaterialien
notifiziert werden.
Falls ein Händler ein kosmetisches Mittel aus einem anderen Mitgliedsstaat importiert und die Angaben auf der Verpackung/Etikett so übersetzt, dass die geltenden Bestimmungen der Kosmetikverordnung nicht verletzt werden, so muss auch er, zusätzlich zur für die Produkt verantwortliche Person, mittels eines sogenannten Händlerformulars das Produkt notifizieren.
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