Wir sind Ihr Berater bei der Umsetzung der REACH-Verordnung
REACH-Beratung
Wir bei REACh ChemConsult GmbH beraten und schulen Sie in allen Fragen rund um REACH. Lassen Sie sich vom Profi beraten! Seit 2007 beraten wir zu REACH.
Die EU-Chemikalienverordnung REACH (Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals = Registrierung, Evaluierung und Zulassung von Chemikalien, REACH Verordnung (EG) Nr. 1907/2006) ist am 1. Juni 2007 in Kraft getreten. Hersteller und Importeure von Altstoffen (Phase-in-Stoffe, die i.d.R. vor September 1981 auf dem Markt waren) sind verpflichtet, alle Stoffe, die in Mengen von einer Jahrestonne und mehr in den Verkehr gebracht werden, zu registrieren. Das gilt sowohl für Stoffe als solche als auch für Stoffe in Gemischen und für Stoffe in Erzeugnissen, wenn diese frei gesetzt werden sollen.
Für jede Registrierung ist ein technisches Dossier und zusätzlich ein Stoffsicherheitsbericht (CSR = Chemical Safety Report) bei Stoffen mit einem Volumen von mehr als 10 Tonnen pro Jahr bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) einzureichen. Versäumnisse bei der Registrierung können dazu führen, dass Stoffe nicht mehr hergestellt bzw. importiert werden dürfen (no data no market).
Zwischen 01.06.2008 und 01.12.2008 erfolgte die reguläre Vorregistrierung der Phase-in-Stoffe. Diese war notwendig, um die derzeitig verwendeten Stoffe noch bis zum Ende der Registrierungspflicht produzieren und vermarkten zu können. Eine nachträgliche Vorregistrierung (late pre-registration) war bis 31.05.2017 möglich (Art. 28 (6)). Dabei mussten bestimmte Basisdaten wie der Name, die CAS-Nummer und das Produktionsvolumen bei der Europäischen Agentur für chemische Stoffe (ECHA) über das REACH-IT-Portal eingereicht werden. Die Erfassung der stoffbezogenen Daten und die Erstellung der Registrierdossiers erfolgt mit der kostenfreien Software IUCLID.
Die Registrierungspflicht war abhängig von der jährlichen Tonnage und der Toxizität der Stoffe. Einen Überblick über die Registrierungsfristen zeigt folgende Tabelle:
Tonnage [t/a] |
Ende der Registrierungsfrist |
>1000 |
vor 01.12.2010 |
>1 und CMR (kanzerogen, erbgutschädigend oder reproduktionstoxisch) |
vor 01.12.2010 |
>100 und R50/53 (umweltgefährlich) |
vor 01.12.2010 |
100-1000 |
vor 01.06.2013 |
1-100 |
vor 01.06.2018 |
Aktuell (seit Januar 2020) ist für alle Stoffe vor der Registrierung ein Inquiry bei ECHA notwendig. Gern erstellen wir für Sie diese Erkundigung (Inquiry) bei ECHA.
Unter REACH müssen besonders besorgniserregende Stoffe (Substances of very high concern = SVHC), sofern sie auf der Zulassungsliste stehen, zugelassen werden, wobei ihre Verwendung beschränkt werden kann. Dies gilt für CMR-Stoffe der Kategorie 1, 1A, 1B und 2 (kanzerogene, erbgutverändernde oder reproduktionstoxische Chemikalien), PBT-Stoffe (persistente, bioakkumulierende, sehr toxische Chemikalien) und vPvB-Chemikalien (sehr persistente und sehr bioakkumulierende Chemikalien).
Für SVHC-Stoffe, die in Erzeugnissen zu mehr als 0,1 Massenprozent enthalten sind, muss der Abnehmer darüber gemäß dem Artikel 33 der REACH-Verordnung informiert werden. Die Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG schreibt vor und unter bestimmten Bedingungen auch der Art. 7 der REACH-VO, dass solche Erzeungnisse der ECHA gemeldet werden müssen. Das Verfahren wird SCIP-Meldung (AbfallRL) bzw. Unterrichtung bzw. Anmeldung von Stoffen in Erzeugnissen (REACH Art. 7 (2)) genannt. Wir können für Sie die SCIP-Meldung als auch die Unterrichtung der ECHA gem. REACH vornehmen.
Die Ergebnisse, die im Rahmen der REACH-Registrierung von Stoffen gewonnen worden sind, fließen in das Sicherheitsdatenblatt ein. Sicherheitsdatenblätter erstellen wir in allen EU-Sprachen und auch weltweit als Ihr externer Berater.
Gern unterstützen wir Sie bei Inquiry, der Registrierung oder Zulassung Ihrer Stoffe oder bei einer REACH-Konformitätsprüfung/ einem REACH-Audit: siehe unsere Dienstleistungen im Rahmen der REACH-Verordnung. Für alle Belange unter REACH steht Ihnen das erfahrene Team der REACh ChemConsult GmbH zur Verfügung. Sprechen Sie uns an!