Biozidprodukt-Verordnung (EG) Nr. 528/2012
Beratung zu Biozidprodukten/ Biozidproduktrecht/ Biozidprodukteverordnung
Wir bieten Ihnen komplette Unterstützung bei der Umsetzung der Biozidverordnung (EG) Nr. 528/2012 an. Beratung gewünscht? Dann kontaktieren Sie uns.
Das erfahrene Team von Toxikologen, Ökotoxikologen und Chemikern der REACh ChemConsult GmbH bietet Ihnen komplette Unterstützung bei der Umsetzung der Biozidverordnung (EG) Nr. 528/2012 an. Wir offerieren Ihnen professionelle strategische Beratung zu all Ihren Fragen zum Biozid-Zulassungsverfahren und eine Komplettbetreuung Ihrer Firma von A-Z, einschließlich Leistungen wie:
- Beratung zu Ihren Rechten und Pflichten im Rahmen der Biozidprodukt-Verordnung
- Erstellung der Dossiers in IUCLID für Anträge bei ECHA über R4BP
- Toxikologische/ ökotoxikologische Bewertung /Begutachtung Ihrer Biozide / Biozidwirkstoffe
- Wissenschaftliche Begleitung notwendiger Untersuchungen, die in einem GLP-Labor Ihrer Wahl oder einem unserer Partnerlabore durchgeführt werden
- Prüfdienstleistungen in Partnerlaboren
- Für Anwender: Verifizierung von Zulassungen, damit Sie Ihren Pflichten nachkommen, bevor Sie Biozide, Wirkstoffe oder mit Bioziden behandelte Waren einkaufen und weiterverkaufen
- IUCLID-R4BP-Schulungen und Schulungen zur Biozidprodukte-Verordnung - bei uns im Haus oder Team-Schulungen bei Ihnen vor Ort
Ein Biozid-Produkt, das aus einem relevanten Wirkstoff besteht, diesen beinhaltet oder ihn freisetzt, darf nicht mehr auf dem EU-Markt vertrieben werden, wenn der Hersteller oder Lieferant des Wirkstoffes oder des Biozid-Produktes nicht auf der Artikel-95-Liste der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zusammen mit den dazugehörigen Produkttypen gelistet ist. Besondere Beachtung gilt den in situ hergestellten Biozidprodukten, die bisher nicht unter die alte Biozidrichtlinie fielen.
Das Team von REACh ChemConsult GmbH unterstützt Sie in allen Angelegenheiten der neuen Biozidverordnung. Bitte kontaktieren Sie uns bei Fragen zum Inhalt oder für ein unverbindliches Angebot.
Update 03. Juni 2024:
Die Bewertung der Biozidwirkstoffe geht kontinuierlich weiter. Auch wenn das Bewertungsprogramm 2024 eigentlich hätte abgeschlossen sein sollen, sind noch nicht alle Wirkstoffe fertig bewertet und es wird aktuell über eine Verlängerung des Bewertungsprogramms von 6 Jahren bis 2030 diskutiert.
Die folgenden Biozidwirkstoffe sind zuletzt zugelassen/ genehmigt worden und die Frist bis zur Einreichung für Biozidproduktdossiers ist noch nicht verstrichen. Sollten Sie Produkte auf dem Markt bereitstellen, die diese Wirkstoffe beinhalten, haben Sie ein Biozidproduktdossier gemäß BPR-Verordnung 528/2012 einzureichen, um von den Übergangsmaßnahmen zu profitieren und die weitere Vermarktung sicherzustellen:
Biozidwirkstoff |
Produkttyp (PT) |
Zulassungs/ Genehmigungs-datum |
Frist für Produktdossier |
Aus Sauerstoff erzeugtes Ozon |
2, 4, 5, 11 |
Dezember 2021 |
01.07.2024 |
Ameisensäure |
2, 3, 4, 5 |
June 2022 |
01.11.2024 |
Chrysanthemum-cinerariaefolium-Extrakt (Pyrethrum) |
18 |
Dezember 2022 |
01.02.2025 |
Alkylbenzyldimethylammoniumchloride (C12-C16) (ADBAC) |
2 |
Dezember 2021 |
01.07.2025 |
2,2-Dibrom-2-cyanacetamid (DBNPA) |
6 |
September 2023 |
Voraussichtlich Oktober 2025 |
Pentakalium-bis(peroxymonosulfat)-bis(sulfat) |
2, 3, 4, 5 |
Juni 2023 |
01.07.2025 |
Prallethrin |
18 |
Februar 2024 |
Voraussichtlich März 2026 |
5-Chlor-2-methyl-2H-isothiazol-3-on (CIT) |
6 |
Mai 2024 |
Voraussichtlich Juni 2026 |
Sie haben bisher noch keine Zulassung? Dann muss es jetzt schnell gehen!
Das Team von REACh ChemConsult GmbH unterstützt Sie in allen Angelegenheiten der neuen Biozidverordnung. Bitte kontaktieren Sie uns bei Fragen zum Inhalt oder für ein unverbindliches Angebot.
Was ist neu unter der Biozidverordnung erfahren Sie in einer Übersicht vom Umweltbundesamt.