REACH-Beratung Brexit / UK-REACH / UK Only Representative Service / Alleinvertreter
Strategische REACH-Beratung zu Brexit-Auswirkungen:
Wir bei REACh ChemConsult GmbH beraten und schulen zu UK-REACH und bieten den Alleinvertreterservice (UK Only Representative Service) über eine in Großbritannien ansässige Firma an.
Sie beziehen Chemikalien, seien es Einzelstoffe oder Gemische, aus Großbritannien oder verkaufen diese nach UK? Dann gelten Sie bei Import aus UK nach Ablauf der Übergangsfrist am 31.12.2020 als Importeur von Stoffen aus Großbritannien und unterliegen damit der Registrierpflicht gem. EU-REACH. Ihre Abnehmer in UK gelten dann als Importeur nach UK-REACH. Es gelten umfangreiche Pflichten sowohl für EU-Firmen als auch UK-Firmen mit gewissen Ausnahmen.
Wir beraten Sie gern zur Umsetzung der neuen Verpflichtungen, die sich aus der EU-REACH-Verordnung als auch nach UK-REACH für Sie oder Ihre Lieferanten und Kunden ergeben. Dabei überprüfen wir für Ihre Rohstoffe und Produkte Ihrer Lieferkette, welche Szenarien sich ergeben. Wir helfen Ihnen für einen reibungslosen Import von und Export nach Großbritannien.
UK-REACH einfach erklärt:
Stoffe als solche oder in Gemischen, die in Mengen von 1 Tonne oder mehr pro Jahr im Vereinigten Königreich hergestellt oder dahin eingeführt werden, müssen bei der Health and Safety Executive (UK HSE) registriert werden, es sei denn, es gilt eine Ausnahmeregelung.
Im UK-REACH bestehen nach derzeitigen Vorstellungen ab 01.01.2021 Übergangsfristen für die Übermittlung von Daten. Für in Großbritannien ansässige Unternehmen werden die EU-REACH-Registrierung(en) im REACH-System des Vereinigten Königreichs rechtlich anerkannt, wenn die Übergangszeit (31.12.2020) endet. Diese Anerkennung wird 'Grandfathering' genannt. Das bedeutet, dass diese Unternehmen nach dem Ende der Übergangszeit weiterhin Zugang zum Markt in Großbritannien haben. 'Grandfathering' gilt für alle bestehenden GB-basierten EU-Registranten. Jedoch muss innerhalb von 120 Tagen eine Meldung an die UK-Behörde mit relativ überschaubaren Daten erfolgen. Technische Informationen, die gemäß der UK-REACH-Verordnung für Ihre Registrierung erforderlich sind, sollten eigentlich innerhalb von 300 Tagen plus entweder 2, 4 oder 6 Jahre nach dem Ende der Übergangszeit zur Verfügung gestellt werden. Am 28. Juni 2023 veröffentlichte das Vereinigte Königreich die Änderung der UK REACH-Verordnung 2023 (Nr. 722), die die gesetzlichen Fristen für die Einreichung von Informationen durch die Registranten um drei Jahre verlängert. Die Frist hängt von der Tonnage (>1000 t/a, >100 t/a, >1 t/a) und/oder dem Gefahrenprofil der Stoffe ab (CMR, stark gewässergefährdend, Stoffe der SVHC-Kandidatenliste). Die neuen Fristen für die Einreichung des vollständigen Registrierungsdossiers lauten:
- 27. Oktober 2026: für Stoffe, die vor dem Inkrafttreten der britischen REACH-Verordnung am 31. Dezember 2020 auf der REACH-Kandidatenliste der EU standen; Stoffe, die krebserregend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend sind und in Mengen von einer Tonne oder mehr pro Jahr hergestellt oder eingeführt werden; Stoffe, die sehr giftig für Wasserorganismen sind und in Mengen von 100 Tonnen oder mehr pro Jahr hergestellt oder eingeführt werden; und alle Stoffe, die in Mengen von 1.000 Tonnen oder mehr pro Jahr hergestellt oder eingeführt werden.
- 27. Oktober 2028: für Stoffe, die vor der oben genannten Einreichungsfrist (27. Oktober 2026) in die britische REACH-Kandidatenliste aufgenommen wurden, sowie für alle Stoffe, die in Mengen von 100 Tonnen oder mehr pro Jahr bis <1000 t/a hergestellt oder eingeführt werden.
- 27. Oktober 2030: für alle Stoffe, die in Mengen von einer Tonne oder mehr pro Jahr bis <100 t/a hergestellt oder eingeführt werden.
Ehemalige nachgeschaltete Anwender in UK:
Jeder, der Stoffe und Gemische von EU/EWR-Lieferanten oder auch anderen nicht in UK ansässigen Lieferanten entweder direkt oder in Erzeugnissen bezieht, wird gemäß der britischen REACH-Verordnung zum Importeur. Um einen kontinuierlichen Zugang zum britischen Markt zu gewährleisten und die Lieferketten aufrechtzuerhalten, wurde ein Notifizierungssystem eingeführt, bevor die volle Registrierungspflicht angewendet wird. Dafür mussten innerhalb von 300 Tagen (d.h. bis zum 27.10.2021) nach dem Ende der Übergangsperiode einige Informationen zur Verfügung gestellt werden, bevor die eigentlichen Registrierinformationen dann innerhalb von 300 Tagen plus entweder 2, 4 oder 6 Jahre nach dem Ende der Übergangszeit zur Verfügung gestellt werden müssen. ACHTUNG: Diese Fristen wurden um je 3 Jahre verlängert. Siehe oben. Diese sogenannte Downstream User Importer Notification (DUIN) ist nun von HSE verlängert worden. Dazu schreibt HSE: "If you did not notify HSE and wish to continue to import EU REACH registered substances into Great Britain at or above one tonne per year, you can still submit a notification, if eligible to do so. You should do this as soon as possible."
Unser UK Only Representative Service (UK-Alleinvertreterservice)
Für Hersteller und Formulierer außerhalb Großbritanniens bieten wir in UK zusammen mit einem renomierten Partner mit Sitz in Großbritannien den Alleinvertreterservice an. Auch nach Auslaufen der Deadline vom 27.10.2021 ist die Downstream User Importer Notification noch möglich. Die Meldung sollte aber schnellstmöglich erfolgen, da nicht klar ist, bis wann HSE die DUIN noch zulässt. Gern führen wir die notwendigerweise durchzuführenden Notifizierungen als auch die danach notwendigen Registrierungen in Ihrem Namen über unseren Alleinvertreterservice durch.
Kontaktieren Sie uns zur UK/EU-REACH-Brexit-Beratung oder für die Unterbreitung eines Angebotes zum Only Representative Service in UK / Großbritannien. Desweiteren können wir die Inquiry-Dossiers und Registrierungsdossiers in der Software IUCLID für Sie erstellen und an HSE übermitteln. Für Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.