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Seminare & Tagungen für 2024

IUCLID für REACH, 2-Tage-Kurs: am 12./13. November in Dresden

Unfälle vermeiden: HAZOP/ LOPA/ Human Factors/ Funktionale Sicherheit-Seminar

Serviceleistungen für die Erfüllung der ukrainischen CLP-Verordnung (UA-CLP)

In der Ukraine wurde am 15. November 2024 die Technische Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung chemischer Produkte (UA-CLP) eingeführt. Diese Verordnung orientiert sich an der EU-CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 und dem global harmonisierten System (GHS) der UN.

UA-CLP-Meldung der Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen

Hersteller, Importeure und andere Marktteilnehmer, die gefährliche chemische Stoffe auf dem ukrainischen Markt bereitstellen, sind verpflichtet, eine Meldung über die Gefahreneinstufung und -kennzeichnung einzureichen. Diese Verpflichtung gilt unabhängig von der Jahresmenge des Stoffes.

Fristen für die UA-CLP-Meldung der Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen:

  • Für Stoffe, die vor dem 15. November 2024 auf dem ukrainischen Markt waren:
    Die Meldung muss spätestens bis zum 15. November 2025 erfolgen.

  • Für Stoffe, die nach dem 15. November 2024 erstmals auf dem Markt bereitgestellt werden:
    Die Meldung muss innerhalb von 30 Tagen nach dem ersten Inverkehrbringen erfolgen.

Zuständige Behörde

Die Meldung ist an das Ministerium für Umweltschutz und natürliche Ressourcen der Ukraine (MEPR) zu richten.

Wir bieten die Dienstleistung zur C&L-Meldung (der Einstufung und Kennzeichnung) an das MEPR an. 

Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung

Neben der Meldung müssen gefährliche chemische Produkte (Stoffe bzw. Gemische) gemäß den UA-CLP-Vorgaben:

  • klassifiziert werden,

  • gekennzeichnet sein (einschließlich Gefahrenpiktogrammen, Signalwörtern und H-Sätzen),

  • sicher verpackt werden.

Diese Anforderungen gelten für alle gefährlichen Stoffe, unabhängig von der Menge. Gern erstellen wir Sicherheitsdatenblätter und Etiketten nach ukrainischen Vorgaben. Für Fragen oder ein spezifisches Angebot können Sie uns gern kontaktieren. Vertrauen Sie unserer langjährigen Erfahrung. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.

PCN - Poison centre notification (Mitteilung an das Giftinformationszentrum) für gefährliche Gemische

In der Ukraine gelten seit dem 1. Januar 2025 neue Anforderungen für die Meldung gefährlicher Gemische an das nationale Giftinformationszentrum, basierend auf der Technischen Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung chemischer Produkte (UA-CLP). Diese Regelungen orientieren sich an der EU-CLP-Verordnung, insbesondere an Anhang VIII, der die Mitteilungspflichten an Giftinformationszentren regelt.

Für nähere Informationen und zu unseren Dienstleistung klicken Sie bitte auf folgenden Link: PCN - Poison centre notification (Mitteilung an das Giftinformationszentrum) für gefährliche Gemische

Für Fragen oder ein spezifisches Angebot können Sie uns gern kontaktieren. Vertrauen Sie unserer langjährigen Erfahrung. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.