Als Beratungsunternehmen erstellen wir Ihr Sicherheitsdatenblatt/ Ihre Sicherheitsdatenblätter für die EU (nach REACH/ CLP) und weltweit, MSDS worldwide.
Lassen Sie Ihr Sicherheitsdatenblatt von uns erstellen.
Wir erstellen Ihnen das Sicherheitsdatenblatt/ die Sicherheitsdatenblätter (safety data sheets) gemäß Verordnung (EG) 1907/2006 (REACH) und den Einstufungs- und Kennzeichnungsvorschriften der CLP-VO für alle EU-/EWR-Mitgliedsstaaten und auch weltweit gem. den länderspezifischen Vorschriften. Seit 1. Januar 2021 muss das Sicherheitsdatenblatt den Anforderungen aus der Änderungsverordnung (EU) 2020/878 der Kommision vom 18. Juni 2020 in der EU/ dem EWR genügen. So ist z.B. die Angabe über Nanoformen nötig und der UFI-Code für gefährlich eingestufte Gemische. Für die EU erstellen wir die SDB gemäß der Leitlinie der ECHA zur Erstellung der Sicherheitsdatenblätter. Wir erstellen Sicherheitsdatenblätter auch weltweit, z.B. für Großbritannien, China, Russland, USA, Canada, Japan, Korea, Malaysia, Brasilien, Australien und Mexiko gemäß den dort geltenden nationalen Bestimmungen.
Das Sicherheitsdatenblatt enthält/ die Sicherheitsdatenblätter enthalten folgende Angaben:
- Bezeichnung des Stoffes/Gemisches und der Firma/des Unternehmens
- Verwendungen des Stoffes oder Gemisches
- Notfall-Telefonnummer
- Gefahrenidentifizierung (Einstufung des Stoffs oder Gemischs nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 und Kennzeichnungselemente)
- Zusammensetzung/Information über Inhaltsstoffe
- Informationen über Erste-Hilfe-Maßnahmen
- Maßnahmen zur Brandbekämpfung
- Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
- Ratschläge zur Handhabung und Lagerung
- Vorsichtsmaßnahmen für die sichere Handhabung
- Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen (geltende Grenzwerte für die berufliche Exposition und erforderliche Risikomanagementmaßnahmen)
- Physikalische und chemische Eigenschaften
- Toxikologische Informationen
- Umweltbezogene Angaben
- Hinweise zur Entsorgung
- Informationen zum Transport
- Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
- andere regulatorische Informationen über den Stoff oder das Gemisch, die nicht bereits im Sicherheitsdatenblatt enthalten sind
- Anhang mit Expositionsszenarien (Gilt nur für Stoffe, wenn es im Rahmen der Stoffsicherheitsbeurteilung als Bestandteil der REACH-Registrierung notwendig war, für gefährlich eingestufte Stoffe > 10 t/a.)
Weitergehende Informationen zum Sicherheitsdatenblatt:
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Neuer Anhang II der REACH-VO enthält die Anforderungen für die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern für chemische Stoffe und Gemische gemäß der Verordnung (EU) 2020/878 vom 18.06.2020, gültig seit 01.01.2021
- Neuer Anhang II (mit hervorgehobenen Änderungen) der REACH-VO enthält die Anforderungen für die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern für chemische Stoffe und Gemische gemäß der Verordnung (EU) 2020/878 vom 18.06.2020, gültig seit 01.01.2021
- Informationen der europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zu Sicherheitsdatenblättern (safety data sheets)
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Informationen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zum Sicherheitsdatenblatt
- Technische Regel Gefahrstoffe, TRGS 220 "Nationale Aspekte beim Erstellen von Sicherheitsdatenblättern"
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Information der ECHA zu: Der UFI und die Kennzeichnung Ihrer Produkte. Wichtige Informationen für Unternehmen, die im EWR gefährliche Gemische in Verkehr bringen
Gern sind wir als Berater für Sie zur Erstellung Ihres Sicherheitsdatenblattes tätig. Bitte kontaktieren Sie unsere Experten für ein Angebot oder weitere Informationen zum Thema "Sicherheitsdatenblätter"!