Third Party Representative Service
Wir bieten die Vertretung von Firmen nach Artikel 4 der REACH-Verordnung an.
Das heißt, wir können auf Wunsch die Vertretung vor anderen potentiellen Registranten (SIEF-Mitgliedern und Konsortien) bei einer gemeinsamen Registrierung übernehmen. Der Vorteil ist, dass damit, wenn notwendig, die Identität des Herstellers/ Importeurs seinen Mitbewerbern verborgen bleibt. Damit kann aber auch eine entsprechende Anwendung des nachgeschalteten Anwenders (NA) dem Lieferanten verborgen bleiben.
Sie als Hersteller oder Importeur haben nach wie vor alle REACH-relevanten Pflichten.
Kontaktieren Sie uns für ein Angebot zur Vertretung nach Artikel 4 der REACH-Verordnung!