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Seminare & Tagungen für 2026

IUCLID für REACH, 2-Tage-Kurs:

Sachkundelehrgang nach § 11 der ChemVerbotsV

  • 16. bis 18. Juni 2026

Unfälle vermeiden: HAZOP/ LOPA/ Human Factors/ Funktionale Sicherheit-Seminar

Sachkundelehrgang nach § 11 der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV).

Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung nach Chemikalienverbotsverordnung für gefährliche Chemikalien einschließlich Biozide und Pflanzenschutzmittel und Ablegung der Prüfung

Vorbereitungslehrgang auf die Sachkundeprüfung nach Chemikalienverbotsverordnung

Sie möchten gefährliche Stoffe oder Gemische rechtskonform in Verkehr bringen? Dann benötigen Sie die Sachkunde gemäß § 11 ChemVerbotsV. Unser dreitägiger Sachkundelehrgang bereitet Sie gezielt und praxisnah auf die behördliche Sachkundeprüfung nach der Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV) vor.

Am dritten Seminartag wird die Prüfung auf Basis des Gemeinsamen Fragenkatalogs der Länder (GFK) durch das zuständige Gewerbeaufsichtsamt in Niedersachsen abgenommen.


Warum ist die Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV erforderlich?

Die Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) regelt seit dem 27. Januar 2017 das Inverkehrbringen bestimmter gefährlicher Stoffe und Gemische sowie Erzeugnisse, die solche Stoffe freisetzen oder enthalten können.

Sie enthält:

  • Verbote und Beschränkungen für das Inverkehrbringen
  • Anforderungen an die Abgabe gefährlicher Stoffe
  • Anzeige- und Erlaubnispflichten gegenüber der zuständigen Landesbehörde

Hersteller und Inverkehrbringer entsprechender Stoffe sind verpflichtet, vor Aufnahme der Tätigkeit eine Erlaubnis zu beantragen oder eine Anzeige vorzunehmen. Voraussetzung hierfür ist die Benennung einer sachkundigen Person gemäß § 11 ChemVerbotsV.

In bestimmten Fällen (z. B. Abgabe an einen eingeschränkten Verwenderkreis) gelten vereinfachte Auflagen – die Verpflichtung zur sachkundigen Person bleibt jedoch bestehen.


Welche Stoffe fallen unter die ChemVerbotsV?

Unter die Verordnung fallen unter anderem:

  • Formaldehyd, Dioxane, Furane, MDI-haltiger PU-Montageschaum
  • Biopersistente Fasern
  • Stoffe und Gemische mit GHS06 („Totenkopf mit gekreuzten Knochen“)
  • Stoffe und Gemische mit GHS08 („Gesundheitsgefahr“) in Verbindung mit H340, H350, H360, H370 oder H372

Gerade bei akut oder chronisch toxischen Stoffen ist fundiertes Wissen im Chemikalienrecht sowie zu Abgabe- und Verkehrsvorschriften zwingend erforderlich.


Seminarinhalt – Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung

Unser Vorbereitungsseminar umfasst alle Inhalte des Gemeinsamen Fragenkatalogs der Länder und vermittelt die vollständige prüfungsrelevante Rechtsgrundlage.

Europäisches Chemikalienrecht

Nationales Recht

Abgabe und Bereitstellung gefährlicher Stoffe

  • Physikalische, chemische und toxikologische Eigenschaften
  • Sicherheitsdatenblätter und Kennzeichnung
  • Anforderungen an die Abgabe von Chemikalien
  • Inverkehrbringensverbote
  • Gefahrenabwehr und Erste Hilfe
  • Spezielle Eigenschaften wichtiger Stoffgruppen
  • Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht

Biozidprodukte und Pflanzenschutzmittel

  • Besondere Anforderungen gemäß Anlage 2 ChemVerbotsV
  • Physikalische, chemische und toxikologische Eigenschaften
  • Gefahrenabwehrmaßnahmen
  • Haupteinsatzgebiete und Wirkungsspektren

Wichtig: Auch für die Abgabe von Biozidprodukten ist gemäß Biozidrechts-Durchführungsverordnung (ChemBiozidDV) eine sachkundige Person von Nöten. Für Standorte, an denen Biozidprodukte oder bestimmte gefährliche Stoffe abgegeben werden (z. B. Baumärkte oder Tierbedarfsläden), muss mindestens eine sachkundige Person pro Filiale benannt und gemeldet sein.


Optimale Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung

Unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten vermitteln die Inhalte verständlich, praxisnah und strukturiert.

✔ Systematische Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung
✔ Lernerfolgskontrollen und prüfungsnahe Übungsfragen
✔ Eingeschränkte und umfassende Sachkunde in einem Lehrgang
✔ Unterstützung bei Fragen zur Erlaubnis oder Anzeige bei der Landesbehörde
✔ angeschlossene Prüfung am dritten Tag

Grundlage des Lehrgangs sind die Hinweise und Empfehlungen zum Sachkundenachweis gemäß § 11 Absatz 2 ChemVerbotsV. Der Kurs umfasst sowohl die eingeschränkte als auch die umfassende Sachkunde einschließlich Biozide und Pflanzenschutzmittel gemäß § 11 ChemVerbotsV.


Rechtssicherheit für Ihr Unternehmen

Mit der erfolgreich absolvierten Sachkunde schaffen Sie die Grundlage für einen rechtskonformen Vertrieb gefährlicher Stoffe und Gemische. Sie lernen, die Anforderungen der Chemikalienverbotsverordnung sicher zu interpretieren und im Berufsalltag anzuwenden.

Grundlage des Lehrgangs sind die Hinweise und Empfehlungen zum Sachkundenachweis gemäß § 11 Absatz 2 der ChemVerbotsV.


Termin und Veranstaltungsort:

  • 16. – 18.06.2026 in Hannover

Abnahme der Prüfung:

  • am Vormittag des 3. Tages

Die Verpflegung während der Pausen sowie das Mittagessen sind im Seminarpreis enthalten. Melden Sie sich jetzt zu unserem Sachkundelehrgang § 11 ChemVerbotsV an und bereiten Sie sich optimal auf Ihre Sachkundeprüfung vor.


Alternative: Externe sachkundige Person

Benötigen Sie dauerhaft eine sachkundige Person gemäß § 11 ChemVerbotsV?

Gerne stellen wir Ihnen einen unserer Experten als externe sachkundige Person zur Verfügung. Diese übernimmt für Sie die gesetzlich erforderlichen Aufgaben, einschließlich Schulungen und weiterer Pflichten.


Jetzt Platz sichern

Melden Sie sich jetzt zu unserem Sachkundelehrgang § 11 ChemVerbotsV an und bereiten Sie sich optimal auf Ihre Sachkundeprüfung vor. Damit schaffen Sie die Grundlage für einen rechtskonformen und sicheren Vertrieb gefährlicher Stoffe und Gemische. 

Verpflegung während der Pausen und Mittagessen sind inklusive. Hier geht es zum Buchungsformular.  Gern können Sie uns kontaktieren für weitere Informationen oder ein unverbindliches Angebot für die Durchführung einer Schulung bei Ihnen vor Ort.