REACH-Registrierung von Polymeren
Registrierungspflicht für Polymere unter REACH kommt.
Dass Polymere zukünftig unter REACH registriert werden müssen, steht bereits fest. Doch wie genau sieht der Plan der ECHA und der Kommission aus?
Bereits 2020 ist ein Polymer-Bericht von Wood E&IS GmbH im Auftrag der europäischen Kommission erstellt worden, der die Kriterien für die Registrierung von Polymeren festlegen sollte. In den folgenden zwei Jahren sind weitere Punkte innerhalb der „Competent Authorities Sub-Group on Polymers“ (CASG-Polymer) diskutiert worden.
PRR-Assessment (Polymer requiring registration)
Nach aktuellem Stand soll zunächst durch den Hersteller ein PRR-Assessment (PRR: Polymer requiring registration) durchgeführt werden, um zu ermitteln, ob ein Polymer überhaupt registrierungspflichtig ist. Der dazu entwickelte Entscheidungsbaum sieht dabei Kriterien wie Fluorierung, kationische Endgruppen oder Klassifizierung nach CLP-Verordnung als mögliche Eigenschaften vor, die eine Registrierung notwendig machen.
Notifizierung der PRR-Polymere
In einem nächsten Schritt sieht die ECHA eine Notifizierung der PRR-Polymere vor, um anschließend Regeln festzulegen, nach denen Polymere gruppiert werden können. Hierbei sollen Name, die chemische Zusammensetzung (Polymer und nicht-Polymer Anteil), strukturelle Informationen, die PRR Kriterien und physiko-chemische Eigenschaften übertragen werden. Gleichzeitig sollen Hersteller die Möglichkeit haben, zu sehen, mit wem sie während des Registrierungsprozesses zusammenarbeiten können.
Datenanforderungen für Polymere
Die vorgesehenen Datenanforderungen werden sich dabei nach dem Molekulargewicht der Polymere richten. Aktuell vorgesehen ist die Trennung der Polymere in 3 Typen:
Typ 1: Polymere < 1.000 Da
Typ 2: Polymere 1.000 - 10.000 Da
Typ 3: Polymere > 10.000 Da
Dabei sollen für Typ 1 Polymere die gleichen Datenanforderungen gelten wir für Nicht-Polymere mit einigen auf Polymere abgestimmte Anpassungen. Für Typ 2 und 3 Polymere sollen die Datenanforderungen deutlich geringer ausfallen, da von einem verringerten Risiko bei Polymeren mit hohem Molekulargewicht ausgegangen wird.
Zeitpunkt der Registrierung
Ein genauer Zeitpunkt, ab wann die Registrierungspflicht für Polymere gilt, steht noch nicht fest. Es ist jedoch davon auszugehen, dass bis 2027 Hersteller noch keine Verpflichtungen haben werden und erst 2028 die Notifizierungsphase beginnen wird. Ab 2030 werden vermutlich erst die ersten Registrierungen durchgeführt werden müssen.
Wir führen die PRR-Bewertung, Notifizierung und Registrierung durch.
Das Team von REACh ChemConsult GmbH unterstützt Sie in allen Angelegenheiten der REACH-Verordnung. Wir klären in einem ersten Schritt, ob und wann Ihre Polymere registriert werden müssen und führen die Notifizierung durch. Im Falle von Registrierungspflicht führen wir dann die Datenlückenanalyse (für den LEAD-Registranten) durch, erstellen die technischen Dossiers und den Stoffsicherheitsbericht. Bitte kontaktieren Sie uns bei Fragen zum Inhalt oder für ein unverbindliches Angebot.