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  • 16. bis 18. Juni 2026

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Beratung zur Konsultation zum geplanten Verbot von PFAS in Anhang XVII der REACH-Verordnung auf die Stellungnahme des SEAC / ECHA.

Die beiden wissenschaftlichen Ausschüsse der ECHA unterstützen EU-weite Maßnahmen mit angemessenen Ausnahmeregelungen und Kontrollen, um den zunehmenden und langanhaltenden Risiken zu begegnen, die Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) darstellen.

Die beiden wissenschaftlichen Ausschüsse der ECHA unterstützen EU-weite Maßnahmen mit angemessenen Ausnahmeregelungen und Kontrollen, um den zunehmenden und langanhaltenden Risiken zu begegnen, die Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) für Mensch und Umwelt darstellen.

Wir beantworten Ihnen die Fragen, in wie weit Sie von den geplanten Anforderungen des Eintrags zur Beschränkung/ zum Verbot von PFAS (Per- und Polyfluoralkylsubstanzen) in Anhang XVII der REACH-Verordnung betroffen sind. Ggf. greifen Verbote der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung von PFAS. Wir unterstützen Sie gern bei der bis zum 25. Mai 2026 laufenden Konsultation auf den Bericht des SEAC an die ECHA.

Sind Sie Hersteller oder nachgeschalteter industrieller Anwender von PFAS? Falls ja, dann sind Sie möglicherweise von dem geplanten Verbot betroffen.

Unser Service:

Wir unterstützen Sie gern bei der bis zum 25. Mai 2026 laufenden Konsultation auf den Bericht des SEAC an die ECHA. Bitte kontaktieren Sie uns gern zu weiteren Informationen, bei Fragen oder für ein unverbindliches Angebot.

Hintergrund:

Helsinki, 26. März 2026 – Der Ausschuss für Risikobewertung (RAC) in seiner endgültigen Stellungnahme und der Ausschuss für sozioökonomische Analyse (SEAC) in seinem Stellungnahmeentwurf befürworten eine EU-weite Beschränkung der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung von PFAS, vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen. Die Ausschüsse empfehlen zudem, dass jede Beschränkung durch wirksame Maßnahmen zur Minimierung der Emissionen ergänzt werden sollte. Die wissenschaftlichen Schlussfolgerungen des RAC und der Stellungnahmeentwurf des SEAC stellen einen wichtigen Schritt in Richtung EU-weiter Maßnahmen zu PFAS dar.

Mit der Veröffentlichung der Stellungnahme zum PFAS-Verbot am 26.03.2026 beginnt auch die 60-tägige Konsultation zum Stellungnahmeentwurf des SEAC, wobei Interessenträger aufgefordert sind, bis zum 25. Mai 2026 Stellungnahmen einzureichen.

Abschließende Stellungnahme des RAC

Der RAC kommt zu dem Schluss, dass PFAS zunehmende Risiken für Mensch und Umwelt darstellen. Sie sind äußerst persistent, verbleiben über lange Zeiträume in der Umwelt, legen große Entfernungen zurück und kontaminieren Grundwasser und Boden, während einige von ihnen schwerwiegende Gesundheitsprobleme wie Krebs und Beeinträchtigungen der Fortpflanzungsfähigkeit verursachen. Der Ausschuss ist der Ansicht, dass die derzeit geltenden Regulierungsmaßnahmen nicht ausreichen, um ihre Emissionen zu kontrollieren, und dass daher weitere EU-weite Regulierungsmaßnahmen erforderlich sind, um diese Risiken einzudämmen.

Der RAC empfiehlt Risikomanagementmaßnahmen zur Minimierung der Emissionen, falls Ausnahmeregelungen für bestimmte Verwendungszwecke von den Entscheidungsträgern bestätigt werden. Zu diesen Maßnahmen gehören standortspezifische PFAS-Managementpläne für Hersteller und industrielle Anwender, einschließlich der Überwachung von Emissionen, der Kommunikation innerhalb der Lieferkette über die Verwendung von PFAS, einer klaren Kennzeichnung für Verbraucher sowie Anweisungen für die sichere Verwendung und Entsorgung. Der RAC fordert außerdem die Meldung von PFAS-Emissionen aus Produktions- und Industriestandorten an die ECHA.

Roberto Scazzola, Vorsitzender des RAC, sagte:

Die abschließende Stellungnahme des RAC und die wissenschaftlichen Erkenntnisse zeigen eindeutig, dass PFAS Risiken für Mensch und Umwelt verursachen können, wenn sie nicht ordnungsgemäß kontrolliert werden. Eine EU-weite Beschränkung ist daher eine wirksame Maßnahme zur Verringerung dieser Risiken. Sollten Ausnahmeregelungen zugelassen werden, empfiehlt der RAC Maßnahmen zur Minimierung der PFAS-Emissionen.

Der RAC hat seine endgültige Stellungnahme am 2. März verabschiedet, während der SEAC seinen Stellungnahmeentwurf am 10. März 2026 gebilligt hat.

Sagen Sie Ihre Meinung zum Stellungnahmeentwurf des SEAC!

Die 60-tägige Konsultation zum Stellungnahmeentwurf des SEAC läuft nun bis zum 25. Mai 2026. Interessenträger – darunter Vertreter der Industrie, Nichtregierungsorganisationen, Forscher und die Öffentlichkeit – sind eingeladen, im Rahmen der strukturierten Konsultationsumfrage evidenzbasierte Stellungnahmen abzugeben.

Die ECHA hat Konsultationsleitlinien und eine Übersicht über die Verwendungszwecke von PFAS veröffentlicht, um den Teilnehmern bei der Vorbereitung und Einreichung relevanter Informationen zu helfen. Die Agentur fordert die Teilnehmer auf, den Entwurf der Stellungnahme sorgfältig zu prüfen und die Leitlinien zu befolgen, um sicherzustellen, dass ihre Beiträge so nützlich wie möglich sind und zur Ausarbeitung der endgültigen Stellungnahme des SEAC beitragen.

Nächste Schritte

Es wird erwartet, dass der SEAC seine endgültige Stellungnahme unter Berücksichtigung neuer, im Rahmen der Konsultation eingegangener Informationen, sofern relevant, bis Ende 2026 verabschiedet. Mit dieser Verabschiedung wird die wissenschaftliche Bewertung der vorgeschlagenen Beschränkung durch die Ausschüsse der ECHA abgeschlossen, und die Stellungnahmen werden der Europäischen Kommission offiziell vorgelegt. Auf der Grundlage der beiden endgültigen Stellungnahmen wird die Kommission eine Beschränkung zur Erörterung und Abstimmung im REACH-Ausschuss, der sich aus den EU-Mitgliedstaaten zusammensetzt, vorschlagen.

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Weitere Informationen zum Beschränkungsverfahren, zu den Aufgaben der ECHA-Ausschüsse und zu deren Stellungnahmen finden Sie im Dokument mit Fragen und Antworten. Die Stellungnahmen werden in der Konsultationstabelle veröffentlicht. Hören Sie sich auch den „Safer Chemicals“-Podcast mit dem RAC-Vorsitzenden Roberto Scazzola und der SEAC-Vorsitzenden María Ottati an.

Zur Geschichte

Der Vorschlag zur Beschränkung von PFAS in der EU/im EWR wurde von Behörden in den Niederlanden, Deutschland, Dänemark, Norwegen und Schweden ausgearbeitet. Er wurde der ECHA am 13. Januar 2023 vorgelegt. Ziel ist es, die PFAS-Emissionen in die Umwelt zu verringern und Produkte und Verfahren für den Menschen sicherer zu machen. Die Konsultation zu dem vorgeschlagenen Beschränkungsvorschlag lief vom 22. März bis zum 25. September 2023.

Unser Service:

Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen oder ein unverbindliches Angebot. Wir unterstützen Sie gern bei der bis zum 25. Mai 2026 laufenden Konsultation auf den Bericht des SEAC an die ECHA.