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Seminare & Tagungen für 2024

IUCLID für REACH, 2-Tage-Kurs: am 12./13. November in Dresden

Unfälle vermeiden: HAZOP/ LOPA/ Human Factors/ Funktionale Sicherheit-Seminar

Beratung zur Meldung an das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnisses der ECHA (C&L notification to the classification and labelling inventory)

Ihre Pflicht zur Meldung an das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis nach der CLP-Verordnung

Nach der CLP-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008) sind Hersteller und Importeure verpflichtet, gefährliche Stoffe innerhalb von vier Wochen nach dem erstmaligen Inverkehrbringen an das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zu melden. Diese CLP-Meldung ist ein zentraler Bestandteil der rechtssicheren Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien.

Wer muss eine CLP-Meldung vornehmen?

Meldepflichtig sind:

  • Stoffe, die als gefährlich eingestuft sind und von Ihnen hergestellt oder importiert werden,

  • Stoffe in Gemischen, wenn diese gefährlichen Stoffe oberhalb der relevanten Konzentrationsgrenzen enthalten sind und dadurch die Gemische als gefährlich gelten.

Für Stoffe, die Ihr Unternehmen bereits im Rahmen von REACH registriert hat, entfällt eine erneute Meldung.

Ziel und Herausforderungen des ECHA-Verzeichnisses

Das ECHA-Verzeichnis für Einstufung & Kennzeichnung wurde geschaffen, um eine europaweit einheitliche Grundlage für die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien zu schaffen. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass die gemeldeten Daten nicht validiert werden. Dies führt dazu, dass für denselben Stoff oftmals unterschiedliche oder widersprüchliche Einstufungen existieren. Diese Problematik ist bekannt, und auf EU-Ebene werden bereits Lösungen diskutiert.

Unsere Beratung zu CLP und Chemikalien-Compliance

Damit Sie den Überblick behalten, unterstützen wir Sie umfassend bei allen Fragen rund um CLP-Meldungen und das ECHA-Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis. Auf Wunsch übernehmen wir für Sie die vollständige Meldung und stellen sicher, dass Ihre Produkte rechtskonform in Verkehr gebracht werden.

Mit unserer fachlich inhaltlichen Beratung sparen Sie Zeit, vermeiden rechtliche Risiken und können sich ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren – wir kümmern uns um die Details.

Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen oder die Unterbreitung eines Angebotes.

Alternativ schulen wir Sie bei der Erstellung von CLP-Dossiers in der IUCLID-Software.