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UA - PCN - poison centre notification, Mitteilung an das ukrainische Giftinformationszentrum

In der Ukraine gelten seit dem 1. Januar 2025 neue Anforderungen für die Meldung gefährlicher Gemische an das nationale Giftinformationszentrum, basierend auf der Technischen Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung chemischer Produkte (UA-CLP). Diese Regelungen orientieren sich an der EU-CLP-Verordnung, insbesondere an Anhang VIII, der die Mitteilungspflichten an Giftinformationszentren regelt.

Zusammenfassung der Anforderungen für die Meldung gefährlicher Gemische in der Ukraine

Wer ist meldepflichtig?

Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender, die gefährliche chemische Gemische auf dem ukrainischen Markt bereitstellen. 

  • Die Meldepflicht wurde nicht 1:1 von der EU übernommen, sondern in einer strengeren Formulierung umgesetzt.

  • Alle Gemische, die gemäß UA-GHS als gefährlich eingestuft sind – also auch ausschließlich umweltgefährlichunterliegen in der Ukraine der Meldepflicht an das nationale System.

Fristen für die Meldung

  • Ab dem 1. Januar 2025: Meldung für Gemische, die für den allgemeinen Verbraucher bestimmt sind.

  • Ab dem 1. Januar 2026: Meldung für Gemische, die für die berufliche Verwendung bestimmt sind.

  • Ab dem 1. Januar 2027: Meldung für Gemische, die für die industrielle Verwendung bestimmt sind.

Diese gestaffelten Fristen ermöglichen eine schrittweise Umsetzung der Meldepflichten.

Welche Informationen müssen gemeldet werden?

  • Zusammensetzung des Gemisches: Detaillierte Angaben zu den enthaltenen Stoffen.

  • Gefahreneinstufung: Klassifizierung gemäß GHS-Kriterien der CLP-VO der Ukraine.

  • Toxikologische Informationen: Daten zur gesundheitlichen Wirkung.

  • Verwendungszweck: Angabe des vorgesehenen Einsatzbereichs.

  • Unique Formula Identifier (UFI): Ein eindeutiger Rezepturidentifikator, der auf dem Etikett des Produkts angegeben sein muss.

Die Meldung muss in ukrainischer Sprache erfolgen.

Zuständige Behörde

Die Meldung ist an das Ministerium für Umweltschutz und natürliche Ressourcen der Ukraine (MEPR) zu richten.

IT-Infrastruktur

Die ukrainische Regierung arbeitet derzeit an der Entwicklung eines digitalen Portals für die Einreichung von Meldungen. Bis zur Fertigstellung dieses Portals erfolgt die Übermittlung der Informationen per E-Mail.

Fazit

Wenn Sie gefährliche chemische Gemische auf dem ukrainischen Markt bereitstellen, müssen Sie sicherstellen, dass:

  • die Gefahreneinstufung gemäß GHS erfolgt ist,

  • die Meldung fristgerecht beim MEPR eingereicht wurde,

  • die Produkte entsprechend gekennzeichnet und verpackt sind.

Für die Meldung durch uns, weitere Unterstützung oder bei spezifischen Fragen können Sie uns gern kontaktieren. Vertrauen Sie unserer langjährigen Erfahrung. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.