Gefahrgutberatung
Mit der Verordnung über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten in Unternehmen (Gefahrgutbeauftragenverordnung - GbV) vom 25. Februar 2011 ist jedes Unternehmen, das gefährliche Güter auf der Straße, auf der Schiene, auf schiffbaren Binnengewässern oder Seeschiffen befördert, angehalten einen Gefahrgutbeauftragten zu bestellen.
Die REACh ChemConsult GmbH bietet Ihnen eine externe Beratung zum Thema Gefahrgut durch unsere Gefahrgutbeauftragte Dipl. Chem. Kerstin Hellmann bzw. Dipl. Chem. Dagmar Steiner. Sie übernehmen alle Pflichten laut § 8 GbV für Sie:
- Beratung des Unternehmens zur Einhaltung der Gefahrgutvorschriften
- Aufzeichnungen zur Überwachungstätigkeit führen
- Mängel bei Transport und Lagerung aufzeigen
- Erstellung von Jahresberichten
- Erstellung von Berichten bei Gefahrgutunfällen
- Durchführung von Schulungen für beauftragte bzw zuständige Personen
Bei Fragen können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir helfen Ihnen gern weiter.