UA-CLP-Meldung der Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen (UA C&L notification for substances)
Wir führen als Berater die UA-CLP-Meldung der Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen in der Ukraine durch.
Hersteller, Importeure und andere Marktteilnehmer, die gefährliche chemische Stoffe auf dem ukrainischen Markt bereitstellen, sind verpflichtet, eine Meldung über die Gefahreneinstufung und -kennzeichnung einzureichen. Diese Verpflichtung gilt unabhängig von der Jahresmenge des Stoffes.
Fristen für die UA-CLP-Meldung der Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen:
-
Für Stoffe, die vor dem 15. November 2024 auf dem ukrainischen Markt waren:
Die Meldung muss spätestens bis zum 15. November 2025 erfolgen. -
Für Stoffe, die nach dem 15. November 2024 erstmals auf dem Markt bereitgestellt werden:
Die Meldung muss innerhalb von 30 Tagen nach dem ersten Inverkehrbringen erfolgen.
Zuständige Behörde
Die Meldung ist an das Ministerium für Umweltschutz und natürliche Ressourcen der Ukraine (MEPR) zu richten.
Für die Meldung durch uns, weitere Unterstützung oder bei spezifischen Fragen können Sie uns gern kontaktieren. Vertrauen Sie unserer langjährigen Erfahrung. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.