Erstellung von Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe
Wir erstellen Ihre Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe auf Basis des Sicherheitsdatenblatts.
Gern erstellen unsere Experten für Sie die Betriebsanweisungen für Ihre im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe.
Eine Betriebsanweisung ist nach Gefahrstoffverordnung (§14) durch alle Unternehmer für jeden im Betrieb vorhandenen Gefahrstoff zu erstellen. Wir bei REACh ChemConsult GmbH erstellen die Betriebsanweisung gemäß den Vorgaben der TRGS 555 „Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten“. Wenn gewünscht, können wir die Betriebsanweisung auch in allen EU-Amtssprachen erstellen. Dabei umfassen die Betriebsanweisungen folgende Inhalte:
- Arbeitsbereiche, Arbeitsplatz, Tätigkeit,
- Gefahrstoffe (Bezeichnung),
- Gefahren für Mensch und Umwelt,
- Schutzmaßnahmen, Verhaltensregeln,
- Verhalten im Gefahrenfall,
- Erste Hilfe und
- Sachgerechte Entsorgung.
Für bestimmte Stoffe, wie z.B. ätzende Stoffe kann auch eine Sammelbetriebsanweisung erstellt werden. Mitarbeiter, die mit den Stoffen zu tun haben, sind vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens einmal jährlich arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogen mündlich zu unterweisen. Die Beschäftigten haben die Teilnahme an den Unterweisungen durch Unterschrift zu bestätigen.
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