Wir schulen Sie, um auf die Prüfung zum Erhalt der Sachkunde gemäß Chemikalienverbotsverordnung bestens vorbereitet zu sein.
Schulung zum Erhalt der Sachkunde nach ChemVerbV
Wir bieten Ihnen komplette Unterstützung bei der Umsetzung der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) an. Benötigen Sie eine sachkundige Person gemäß §11 Chemikalien-Verbotsverordnung in Ihrem Hause oder möchten Sie jemanden hierfür schulen lassen? Dann kontaktieren Sie uns.
Am 27. Januar 2017 ist die Chemikalien-Verbotsverordnung in Kraft getreten. Sie regelt das Inverkehrbringen bestimmter gefährlicher Stoffe und Gemische sowie bestimmter Erzeugnisse, die diese freisetzen oder enthalten können. Dazu spricht sie Verbote und Beschränkungen für das Inverkehrbringen aus und legt Anforderungen in Bezug auf die Abgabe fest, die einzuhalten sind.
Unter die Chemikalienverbotsverordnung fallen neben Formaldehyd, Dioxanen und Furanen sowie biopersistenten Fasern auch Stoffe und Gemische, die mit dem GHS-Symbol GHS06 „Totenkopf mit gekreuzten Knochen“ und/oder dem GHS-Symbol GHS08 „Gesundheitsgefahr“ in Verbindung mit dem Gefahrenhinweisen H340, H350, H360, H360F, H360D, H360FD, H360Fd, H360Df, H370 oder H372 gekennzeichnet sind.
Hersteller oder Inverkehrbringer solcher gefährlicher Stoffe und Gemische sind dazu verpflichtet vor Aufnahme der Tätigkeiten eine Erlaubnis bei der zuständigen Landesbehörde einzuholen. Unter Umständen, wenn z.B. die Abgabe nur in einen bestimmten Verwenderkreis geschieht, können auch vereinfachte Auflagen bestehen und der Handel mit entsprechend gefährlichen Stoffen und Gemischen muss der zuständigen Landesbehörde angezeigt werden.
Für die Erlaubnis oder Meldung bei der Landesbehörde muss eine sachkundige Person gemäß §11 der Chemikalien-Verbotsverordnung genannt werden. In unserem Vorbereitungsseminar erhalten Sie alle notwendigen Informationen um die Prüfung zur sachkundigen Person bei der Landesbehörde zu bestehen. Auf Wunsch koordinieren wir gerne eine an das Seminar angeschlossene Prüfung mit Ihrer Landesbehörde.
Inhalte unseres Seminars zur Vorbereitung auf die Prüfung zum Erhalt der Sachkunde nach ChemVerbV
Unser Vorbereitungsseminar umfasst alle notwendigen Gesetze und Verordnungen, die im gemeinsamen Fragenkatalog der Länder abgefragt werden:
- Grundlagen des europäischen und deutschen Chemikalienrechts (REACH-VO, CLP-VO, Biozidproduktverordnung (BPR), ChemG)
- Chemikalien-Verbotsverordnung
- Gefahrstoffverordnung
- Grundkenntnisse verwandter Rechtsnormen und Grundbegriffe der Gefahrstoffkunde
- Gefahrenabwehr und Erste Hilfe
- Straf- und Ordnungswidrigkeitsrecht
- Abgabe und Bereitstellung von gefährlichen Gemischen
- Physikalische, chemische und toxikologische Eigenschaften
- Möglichkeiten der Gefahrenabwehr
- Spezielle Eigenschaften wichtiger Stoffgruppen
- TRGS (technische Regeln Gefahrstoffe)
- Abgabe und Bereitstellung von Biozidprodukten und Pflanzenschutzmitteln gem. Anlange 2 ChemVerbotsV
- Physikalische, chemische und toxikologische Eigenschaften
- Möglichkeiten der Gefahrenabwehr
- Grundkenntnisse über Biozidprodukte und Pflanzenschutzmittel
- Haupteinsatzgebiete und Wirkungsspektren
Termine für das Sachkundeseminar
Unser Seminar ist geplant für Mai/ Juni 2026. Der genaue Termin wird bald bekannt gegeben.
Alternativ stellen wir Ihnen gerne einen unserer Experten als externe sachkundige Person nach Chemikalienverbotsverordnung zur Verfügung, die die jährliche Schulung und weiteren Pflichten für Sie übernimmt.
Auch für die Abgabe von Biozidprodukten ist gemäß Biozidrechts-Durchführungsverordnung (ChemBiozidDV) eine sachkundige Person von Nöten. Dabei gilt zu beachten, dass laut Chemikalien-Verbotsverordnung mindestens eine sachkundige Person pro Standort an dem abgegeben wird, vorhanden ist. Für z.B. Baumärkte oder Tierbedarfsläden bedeutet dies, dass in jeder Filiale mindestens eine sachkundige Person vorhanden und gemeldet sein muss.
Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen oder ein unverbindliches Angebot.